Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Frau EL, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 30. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn PM, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Oktober…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 8, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen MW, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen LX, XYZ, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert des Finanzstrafsenates Graz 1 in der Finanzstrafsache gegen S wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 20. Jänner 2010…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen AX, XY, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen S.J., (Bf.) über die, fälschlich als Einspruch bezeichnete Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Oktober 2005 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn W.N., vertreten durch die Steuerberatungs-GmbH, Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Jänner 2005 gegen den Bescheid des…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr.MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., geb. X, whft. Y, vertreten durch DrX, Rechtsanwältin, Z, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. August 2006 gegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen H.N., vertreten durch Mag. Augustine Sabine Karonitsch, Steuerberaterin, 1130 Wien, Himmelhofgasse 38, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Jänner 2007…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des F.H., W., vertreten durch Eder Kundmann Knaus & Partner, Rechtsanwälte, 5020 Salzburg, Giselakai 45, gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., wegen der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a und des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte nach § 44 Abs…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Heinz Buchmayr und Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Altstadt 15, vom 5. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 20. Februar 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MQ, geb. am 19XX, whft. in L, wegen der Finanzvergehen der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38 Abs. 1…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen NN, Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in B, betreffend die Beschwerde vom 21. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen NC, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Oktober 2007, SN…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Maria Cebotaristr. 21, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 27. Juli…