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UFSL FSRV/0006-L/08Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer den Straßenhandel mit Rosen kontrollierenden Unternehmerin; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…
UFSL FSRV/0019-L/06Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines Rosenhändlers, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.04.2006
…2002, rechtskräftig am 2. August 2002, StrNr. 1998/50099-001, war der laut Aktenlage den Rosenhandel auf den Straßen von Linz kontrollierende E schuldig gesprochen, weil er im Amtsbereich des Finanzamtes Linz vorsätzlich 1. als Abgabepflichtiger, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen…