…Voraussetzungen für eine derartige Vorzugsbehandlung (außertarifmäßige Zollbegünstigung) nicht erfüllt gewesen seien: Betriebssitz und bewirtschaftete Grundstücksflächen müssten nämlich in einem gewissen regionalen Naheverhältnis zueinander stehen, wobei als Richtmaß dafür eine luftlinienmäßige Entfernung von maximal 15 Kilometern zwischen Betriebssitz und Grundstücksfläche heranzuziehen sei. Im vorliegenden Fall sei…
…Voraussetzungen für eine derartige Vorzugsbehandlung (außertarifmäßige Zollbegünstigung) nicht erfüllt gewesen seien: Betriebssitz und bewirtschaftete Grundstücksflächen müssten nämlich in einem gewissen regionalen Naheverhältnis zueinander stehen, wobei als Richtmaß dafür eine luftlinienmäßige Entfernung von maximal 15 Kilometern zwischen Betriebssitz und Grundstücksfläche heranzuziehen sei. Im vorliegenden Fall sei…
…Voraussetzungen für eine derartige Vorzugsbehandlung (außertarifmäßige Zollbegünstigung) nicht erfüllt gewesen seien: Betriebssitz und bewirtschaftete Grundstücksflächen müssten nämlich in einem gewissen regionalen Naheverhältnis zueinander stehen, wobei als Richtmaß dafür eine luftlinienmäßige Entfernung von maximal 15 Kilometern zwischen Betriebssitz und Grundstücksfläche heranzuziehen sei. Im vorliegenden Fall sei…
…Tätigkeit aufgegeben bzw. ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Eine Reise liegt nur dann vor, wenn es sich um eine größere Entfernung handelt. Als Richtmaß gelten 20 bis 25 km, bei 30 km ist die Grenze jedenfalls überschritten. Keine Reise liegt vor, wenn die…
…Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien - wie sie im Übrigen eingangs selbst zum Ausdruck bringen - nicht abgeleitet werden. Die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide ist daher am Gesetz zu prüfen. 4.) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind…