…ausgerichtet, den Bw. zu Leistungen durch Täuschung über die für die Anwendung des Reverse Charge Systems relevanten Kriterien zu verleiten. Diese Verhaltensweise bewirkte die dem Grunde nach zu Recht erfolgte Vorschreibung von Umsatzsteuern, die jedoch dem Umstand der Umkehr der Steuerschuld keine Rechnung trägt. Legte…
…seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und - der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer." Mit der Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf alle sonstigen Leistungen und Werklieferungen, die von ausländischen Unternehmern erbracht werden…
…wurde und der Leistungsempfänger für die Abführung der Umsatzsteuer hafte. Mit Antrag vom 7. März 2003, eingelangt beim Finanzamt am 10. März 2003, begehrte sie die Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer und erklärte nur Leistungen (Reverse-Charge-Umsätze) bewirkt zu haben…
…Sitz noch Betriebsstätte haben, vor, wenn diese ausländischen Unternehmer • im Inland keine Umsätze erzielen • nur gem § 6 Abs 1 Z 3 UStG 1994 (echt) steuerfreie grenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen oder grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Schiffen bzw. Luftfahrzeugen ausführen • nur Reverse Charge Umsätze erzielen, für die die Steuerschuld gem. …
…August 2010 hervorgeht, bei innergemeinschaftlichen Erwerben und Reverse-Charge-Umsätzen (auch der Jahre 2006 bis 2009) die vorzunehmende Aufteilung in abzugsfähige und beihilfenfähige Vorsteuer nicht vorgenommen hat und anstelle eines Antrages auf GSBG-Beihilfe der Einfachheit halber die gesamte Vorsteuer geltend machte, sodass insoweit schon…
…€ 51.832,90, was das Jahr 2007 betrifft, € 27.318,12 an die letztgenannte Firma (reverse charge) keine Umsatzsteuer verrechnet würde. Was das Jahr 2006 betrifft, seien nur die € 420,408 (20%) und € 157,918 (10%) aus € 3.681,22…
…auf den British Virgin Islands unter dem Titel "Vermittlungsprovision Mietvertrag R - X.Adr3/Halle 2, Ort3" den Betrag in Höhe € 57.100,-- mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen unter Hinweis auf Reverse-Charge ohne Umsatzsteuer in Rechnung (Re Nr. 001/1207). Zum Rechnungsaussteller befragt…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…Art. 168 MwSt-Systemrichtlinie zu erblicken sei. Die Bemessungsgrundlage der Kammerumlage setze sich aus den Vorsteuern, Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und den nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuern zusammen. Ob ein Vorsteuerabzug zulässig ist, sei für die Berechnung der Kammerumlage KU 1 nicht von Bedeutung. Bei…
…Bemessungsgrundlage der Kammerumlage 1 die Summe aus den Vorsteuerbeträgen für Lieferungen und sonstige Leistungen, den Erwerbsteuern auf innergemeinschaftliche Erwerbe, aus Einfuhrumsatzsteuern und jener Umsatzsteuerschuld, die auf die Gesellschaft übergegangen ist (Reverse Charge-Beträge). Wirtschaftlich betrachtet wird durch § 122 WKG das Recht auf Vorsteuerabzug eingeschränkt bzw…
…Bemessungsgrundlage der Kammerumlage 1 die Summe aus den Vorsteuerbeträgen für Lieferungen und sonstige Leistungen, den Erwerbsteuern auf innergemeinschaftliche Erwerbe, aus Einfuhrumsatzsteuern und jener Umsatzsteuerschuld, die auf die Gesellschaft übergegangen ist (Reverse Charge-Beträge). Wirtschaftlich betrachtet wird durch § 122 WKG das Recht auf Vorsteuerabzug eingeschränkt bzw…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…sich um eine Abgabe, deren Bemessungsgrundlage sich aus dem Abgabepflichtigen in Rechnung gestellter Umsatzsteuer (Vorsteuer) - mit Ausnahme von Geschäftsveräußerungen -, Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammen setzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…
…deren Bemessungsgrundlage sich aus Vorsteuern (außer bei Geschäftsveräußerung), Einfuhrumsatzsteuern, Erwerbssteuern und nach der Reverse-Charge-Regel geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen zusammensetzt, wobei die auf den Eigenverbrauch entfallende Umsatzsteuer abgezogen werden kann. Für die Berechnung der KU 1 ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Nach…