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UFSZ2L ZRV/0012-Z2L/03Zollschuldentstehung gemäß Art. 204 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 ZK für einen im Zollverfahren nach Art. 718 ZK-DVO eingeführten LKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.12.2006

…Pflichten aus der bezüglich des in Rede stehenden drittländischen Sattelzugfahrzeuges erfolgten Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung nach Art.718 ZK-DVO zu erfüllen hatte und demgemäß sie diese auch nicht verletzen konnte. Wenn das Hauptzollamt Wien in seinem Eingangsabgabenbescheid dazu auf die "Haftungsnorm" des…

UFSZ4I ZRV/0141-Z4I/03Pflichtverletzung im Verfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.03.2004

…aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Der Bf hat die sich im Verfahren der vorübergehenden Verwendung…

UFSZ4I ZRV/0011-Z4I/03Eingangsabgabenschuld gemäß § 203 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.07.2003

…der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des…

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/12Nachweispflicht und Kabotageverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs 3 des Art 204 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…

UFSZ4I ZRV/0112-Z4I/03vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.01.2004

…Fahrzeug einer außerhalb des Zollgebietes wohnhaften Person gehört bzw. von einer außerhalb des Zollgebietes ansässigen Person verwendet wird. Der Bf war Anfang März 2003 und somit zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, Eigentümer des Fahrzeuges. Er war außerhalb der Gemeinschaft ansässig und…

UFSZ3K ZRV/0308-Z3K/02Ausfuhrnachweis im Verfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.07.2008

…Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Gemäß Art. 714 Abs. 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) in der maßgeblichen Fassung hat der Beteiligte die Überwachungszollstelle von der Wiederausfuhr der Waren in vorübergehender Verwendung durch…

UFSZ2L ZRV/0150-Z2L/02Beförderung von Waren durch einen im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen LKW-Zug (unzulässiger Kabotageverkehr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.11.2003

…mit dem von der Bf im Jänner 2000 unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung gemäß den Art.4 Zi.16 lit.f), 137-144 Zollkodex i.V.m. den Art. 717, 718 Abs.3 ZK-DVO aus Ungarn in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten…

UFSZ1W ZRV/0168-Z1W/02Zollschuld nach Art. 204 ZK im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.10.2004

…des Beteiligten zurückzuführen ist. Gemäß Art. 204 Absatz 1 ZK entsteht eine Zollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens…

UFSS ZRV/0310-Z4I/02Unzulässige Verwendung eines im Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingebrachten Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.09.2004

…aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, oder b. eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der…

UFSZ3K ZRV/0337-Z3K/10Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Kabotage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.02.2012

…eine aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung entstandene Verpflichtung, namentlich jene, dass die in Italien verwendete CEMT-Genehmigung vom Beladeort bis zum Entladeort im Fahrzeug zu verbleiben hat, nicht erfüllt habe, sei für eine Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a) des…

UFSZ2L ZRV/0180-Z2L/11Vorschriftswidrige Verwendung eines in der Schweiz zugelassenen PKWs durch eine Person, die den gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich und einen Wohnsitz in der Schweiz hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.06.2013

…Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann, wird gemäß Art. 141 ZK nach dem Ausschussverfahren festgelegt. Die betreffend Beförderungsmittel ergangenen Durchführungsvorschriften finden sich in den Art. 555 bis 562 des Kapitels 5, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 der…

UFSZ3K ZRV/0228-Z3K/02Entziehungshandlungen sind Tathandlungen; die innere Einstellung bei der Anmeldung ist unerheblich, unzulässiger Binnenverkehr ist ein Erfolgsdelikt (Rechtslage vor der Novelle 2001 der ZK-DVO), grenzüberschreitender Gelegenheitsverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.01.2004Teil 1/2

…aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Art. 204 Abs. 3 ZK: Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…

UFSZ3K ZRV/0009-Z3K/12Zollamtliche Überwachung eines Beförderungsmittels im Verfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.12.2012

…kein anderer Fall einer zulässigen Weitergabe oder Verwendung im Verfahren der vorübergehenden Verwendung vorliegen. Mit Schriftsatz vom 10. Jänner 2012 wurde gegen die abweisende BVE, wiederum form- und fristgerecht, eine Beschwerde beim Zollamt B eingebracht. Einleitend wird der Sachverhalt aus der Sichtweise des Bf geschildert…

UFSZ2L ZRV/0162-Z2L/11Ort der Zollschuldentstehung bei Durchführung eines unzulässigen Kabotageverkehrs zwischen Schweden und Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.12.2011

…der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs. 3 des Art. 204 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…

UFSZ3K ZRV/0222-Z3K/02Vorübergehende Verwendung gewerblich verwendeter Straßenbeförderungsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.03.2008

…wird auf den Abgabenbescheid des Hautzollamtes Wien vom 11. Oktober 2000, GZ. 100/59811/2000-2, und die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. Februar 2001, GZ. 100/59811/2000-4, mit der Maßgabe verwiesen, dass die Bf. als Inhaberin des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung…

UFSZ3K ZRV/0334-Z3K/02Entziehungshandlungen sind Tathandlungen; die innere Einstellung bei der Anmeldung ist unerheblich; unzulässiger Binnenverkehr ist ein Erfolgsdelikt (Rechtslage vor der Novelle 2001 der ZKDVO); Ort der Zollschuldentstehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.01.2004

…aufgrund der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Art. 204 Abs. 3 ZK: Zollschuldner ist die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben…

UFSZ4I ZRV/0314-Z4I/02Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels ohne Abgabe einer (summarischen) Anmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.08.2004

…aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, oder b) eine der Voraussetzungen für die Überführung einer Ware in das betreffende Verfahren oder für die Gewährung eines ermäßigten Einfuhrabgabensatzes oder einer Einfuhrabgabenfreiheit aufgrund der Verwendung der…

UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/06widerrechtliche Verwendung eines in der Schweiz zugelasssenen Fahrzeugs durch Überlassung an eine ausschließlich im Zollgebiet wohnhafte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.11.2007

…der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs. 3 des Artikels 204 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…

UFSZ3K ZRV/0325-Z3K/02Nichterfüllung von Pflichten bei der Beendigung des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.10.2003

…verfahrensgegenständlichen Waren innerhalb der gemäß Art. 140 Abs.1 ZK i.V.m. Art. 89 Abs.1 ZK gesetzten Frist wiederausgeführt worden sind oder eine andere zollrechtliche Bestimmung erhalten haben, wurde eine der Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben…

UFSZ1W ZRV/0042-Z1W/07Vorübergehende Verwendung für Reisende mit Wohnsitz in der Gemeinschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.06.2007

…hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Dem vorliegenden Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Jahr 2005 erlangte das Zollamt Wien auf Grund einer Anzeige Kenntnis davon, dass der in Österreich wohnhafte Bf…