…zum Einsatz. Nach so einem Umbau dürfe dieses Kraftfahrzeug eigentlich nicht mehr im öffentlichen Verkehr verwendet werden. Anscheinend sei bei der Einzelgenehmigung der Rallyeautos der Zusatz "nur für Motorsportzwecke" vergessen worden. Dieses Problem - eine reine Formsache - sei für das Fahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Y…
…wie "P. R" und "Super Cup", sodass aus Sicht des Prüfers daraus geschlossen werden könne, dass die Sponsoren für Aufkleber dieser Namen auf den Rallyeautos bezahlt hätten. Diese Rallyeveranstaltungen würden nach Ansicht des Prüfers lediglich einen Randbereich des Tätigkeitsfeldes der Bw. darstellen. Außerdem stehe fest…
…ua. aus: "... die Rallyeautos werden ... nicht für den Gebrauch auf öffentlichen Straßen hergestellt, sondern dienen lediglich zur Teilnahme an Rallye-Läufen ..... Die entsprechend zusammengebauten Fahrzeuge sind lediglich während dieser Veranstaltungen in fahrbarem Zustand und werden danach wieder in deren Einzelteile zerlegt" (Arbeitsbogen S. 33). Betreffend…