Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch M & A Treuhand Wirtschprüfungs- u SteuerberatungsGmbH, 1010 Wien, Kärntner Straße 44, vom 12. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Oktober 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Steiermark, vertreten durch WirtschaftstreuhandgesmbH, vom 17. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 20. September 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 1. März und 15. April 2010 sowie 7. April 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 22. Jänner und 10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A. -GmbH GmbH, 1000 Wien, A-Straße 01, vertreten durch Mag. DI Thomas Häusle von der Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD - Tower, vom 14. Dezember 2009 gegen…
Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V, x, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GesmbH, 4020 Linz, VöstalpineStr. 7, vom 5. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 19. Oktober 2007 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2000 bis 2001 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch die Berufungswerberin, vom 1. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 27. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…ob die in bereits rechtskräftig veranlagten Jahren vorgenommenen Rückstellungsdotierungen (somit Zeiträume 1987 und davor) im Jahr 1988 zu einer erfolgsmäßigen Nacherfassung des gesamten gebildeten Rückstellungsbetrages (unter dem Gesichtspunkt der richtigen Besteuerung des Gesamtgewinnes) führen können. Hiezu hat der VwGH im Erkenntnis vom 25.11.1999…
…Dotierung der Rückstellung erfolgte, sondern offenbar eine andere Art der Berechnung der Rückstellung gewählt wurde, zumal die Rückstellungsdotierungen der Jahre 1999 und 2000 noch annährend denen des Prüfers entsprechen. Auf den gegenständlichen Fall ist folgende gesetzliche Regelung anzuwenden: § 14 EStG EStG 1988 Abs. 7: Steuerpflichtige…
…stünden. Der Eintritt der Verpflichtung und der Anfall der damit verbundenen Kosten sei daher wahrscheinlich bzw. konkret anzunehmen. Die Bw. wiederholte daher den Antrag, die erfolgten Rückstellungsdotierungen der Jahre 1997 - 2001 steuerlich anzuerkennen. Weiters werde der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gem. § 284 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Graz, vertreten durch die Steuerberatungsgesellschaft, vom 14. Juni 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Mai 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2000 bis 2002 entschieden: a) Der Berufung gegen den Körperschaftssteuerbescheid 2001 wird teilweise…
…ergaben sich daher aus diesen Feststellungen der Bp folgende Gewinnänderungen in öS: | | 1994 | 1995 | 1999 | 1997 | Rückstellungsdotierung | 82.491,00 | 86.982,00 | 91.723,00 | 96.784,00 | Rückversicherungsprämien | 42.152,00…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Vertreter, vom 11. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 1. März 2001, St.Nr., hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
§ 6 Z 2 lit. a EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so dann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Gabriele Krafft, KR Konrad Antoni und LIM Friedrich Nagl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der Verein Vinothek XY, AB, vertreten durch Schreiner & Schreiner…