…7 B-VG nicht ersetzen. Zwar sei die Frist für die Rücklagenauflösung schon 1992 verstrichen und die Fristsetzung zumindest insoweit wirkungslos geblieben. Dies ändere aber nichts an der dargelegten Schlussfolgerung. Hätte der Gerichtshof tatsächlich die Nichtanwendung des aufgehobenen Gesetzes auch auf die vor der Aufhebung…
…nämlich insgesamt um 129.187 S, sowie andererseits deshalb, weil die Rücklagenauflösung über die Jahre 1996 bis 1999 ungleich erfolgt sei. 2. Laut Unterlagen des Vorverwalters K habe die Mietzinsrücklage 1988 101.282 S betragen. Die im Bescheid erfolgte Auflösung dieser Rücklage von 85.862…
Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder…
…Handelsbilanz der KG). Im Ertrag wird dieser durch Einsetzen des anteiligen EGT der KG berücksichtigt (soweit der in das EGT der GmbH eingeflossene Wert durch Rücklagenbildung gekürzt ist - oder auch durch Rücklagenauflösungen erhöht wäre, wird dies neutralisiert.) | EGT der GmbH | 153.884,00…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Sparkasse-A, vertreten durch B- Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom 8. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 7. Jänner 2003 betreffend Körperschaftsteuer 1999 und 2000 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Six, Dr. Josef Mäder und Dkfm. Mag. Gilbert Schachner am 27. November 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Dieter Kneidinger, 4040 Linz, Blütenstraße 8, vom 21. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 21. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002, Festsetzung von Vorauszahlungen an…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X. Installationstechnik GmbH & Co KG, der X. Installationstechnik GmbH, des Alfred X., geb. 27. Juni 1941, der Ing. Johanna V., geb. 9. Dezember 1966, und des Ing. Paul V., geb. 1. August 1966, alle in pppp…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch M & A Treuhand Wirtschprüfungs- u SteuerberatungsGmbH, 1010 Wien, Kärntner Straße 44, vom 12. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Oktober 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung…
Selbst das Finanzamt geht davon aus, dass die Bw. eine Beteiligung an der "A limited" erworben hat, beschränkt aber die Übertragungsmöglichkeit des von der Bw. gebildeten steuerfreien Betrages auf das (erhöhte) Nominalkapital der "A limited" zuzüglich angelaufener Kosten. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich das…
§ 6 Z 2 lit. a EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so dann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B., Adr.Bw., vertreten durch LBG WTHD u. BeratungsGmbH, 1030 Wien, Boerhaavegasse 6/3, gegen den gem. § 200 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, vertreten durch Z, vom 12. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes S, vertreten durch M vom 7. September 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Nicht zutreffendes löschen, ggf…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch NEUNER + HENZL Treu-Mandat GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften, nunmehr Finanzamt für den 23. Bezirk, vertreten durch OR Mag. Anneliese Kolienz, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1994 nach in…
Nach Ansicht des Finanzamtes ist überdies bei unter einer auflösenden Bedingung stehenden Verbindlichkeiten generell die Bildung einer Rückstellung und nicht der Ausweis einer Verbindlichkeit geboten, weil es sich bei Verbindlichkeiten, die auflösend bedingt sind, um eine ungewisse Verbindlichkeit iS des § 198 Abs 8 Z 1…