…Mai 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate November und Dezember 2010 hinsichtlich der Kinder N_Kd1 und N_Kd2 sowie für den Monat November 2010 hinsichtlich des Kindes N_Kd3 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Rückforderung bereits dann zu erfolgen hat, wenn die Familienbeihilfe objektiv zu Unrecht bezogen wurde (d.h., die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorlagen) und es nicht darauf ankommt, ob diese zum Beispiel gutgläubig verbraucht worden ist." Der Bw. wurde Gelegenheit zur Stellungnahme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 15. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk vom 19. März 2103 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für April 2013 entschieden: Die Berufung wird…
…2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. Juni 2012 forderte das Finanzamt von der Berufungswerberin (im Folgenden kurz als Bw bezeichnet) für das Kind A., geboren am 28. Dezember 1992, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, geb. GebDat, zuletzt gemeldet an der Adresse Ort_Straße, vom 13. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 24. Jänner 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum September 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 16. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. Jänner 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2010 bis Oktober 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Finanzamt Wien 15 zu Beginn dieses Jahres vereinbart, dass die Familienbeihilfe für meine Tochter T1 bis Beendigung des widerrechtlichen Aufenthaltes beim Kindesvater, ruhen soll". Ihr sei nicht gesagt worden, dass sie irgendwelche Rückforderungen zu erwarten hätte. Der Bw. sei mit Gerichtsbeschluss vom 28.7.2011…
…Verbleib der Tochter laufe seit knapp zweieinhalb Jahren und agiere Herr NN_KV üblicherweise vor österreichischen Behörden mit Lügen, Verleumdungen und Unwahrheiten. Es wurde daher nochmals um Prüfung des Sachverhaltes ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Rechtmäßigkeit der Rückforderung der Familienbeihilfe im…
…9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juni 2007 bis Oktober 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), ihr Gatte und der gemeinsame Sohn sind Staatsbürger der Russischen Föderation…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P., 7xxx, vom 16. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 19. Jänner 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen (für August und Oktober 2009 sowie für Dezember 2009 bis Jänner 2010…
…die Berufung der Berufungswerberin, Wohnort, Straße, vom 26. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 25. Juni 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnort, Straße, vom 7. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. Mai 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2009 bis 30. [M2] 2009 entschieden: Die Berufung wird…
…dieses Konto überwiesen. Strittig ist die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011. In diesem Zeitraum war S bereits volljährig; die Obsorge der Bw. war erloschen. Rechtsgrundlagen Die primäre Berechtigung zum Bezug von Familienbeihilfe ergibt sich aus …
…sei die Rückforderung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Juli 2009 rechtens erfolgt. Mit Schriftsatz vom 15. März 2011 brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein, wobei begründend ausgeführt wurde, dass die Annahme, wonach sich der Lebensmittelpunkt der Bw…
…ist § 26 des FLAG 1967 anzuwenden. Nach den vorstehenden Ausführungen erfolgte die verfügte Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum August und September 2010 zu Recht; hinsichtlich des Zeitraumes Juli 2010 erweist sich die Rückforderung hingegen als unbegründet, weil die Beträge für diesen…
…Tulln betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog für ihren Sohn G., geb. 1987, bis Mai 2008 Familienbeihilfe und…
…absolvierte EH den Zivildienst. Strittig ist im Berufungsfall die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für März - Oktober 2010. Nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner bis August 2009 erfüllt. Da die Tochter im September 2009 nicht mehr in Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG stand, erfolgte die Rückforderung der für September ausbezahlten Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages…
… 26 FLAG 1967 gelten daher uneingeschränkt auch für die zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbeträge. Die Rückforderung der Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Oktober 2008 bis einschließlich Februar 2010 von insgesamt 3.544,50 Euro erfolgte damit zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 13. April 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate März 2007 bis Februar 2008 entschieden: Die Berufung…