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UFSG RV/0891-G/09Tausch von Miteigentumsanteilen einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…oben ausgeführt - nicht zum Tragen kommen. Nachdem die Teilung der Liegenschaft in höherwertigere und geringwertigere Grundstücke erfolgte und eine zusätzliche Leistung vereinbart wurde, ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage nach der vorhin beschriebenen Proportionsrechnung durchzuführen:   Erwerb der Frau R.H. : | Verkehrswert der Grundstücke 983…

UFSG RV/0890-G/09Tausch von Miteigentumsanteilen einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…oben ausgeführt - nicht zum Tragen kommen. Nachdem die Teilung der Liegenschaft in höherwertigere und geringwertigere Grundstücke erfolgte und eine zusätzliche Leistung vereinbart wurde, ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage nach der vorhin beschriebenen Proportionsrechnung durchzuführen:   Erwerb der Frau B.H. : | Verkehrswert der Grundstücke 983…

UFSW RV/3343-W/08Abzinsung eines in einem Übergabsvertrag übernommenen gering verzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 79.286,06 : 157.535,03 = 30.013,88 : X und beträgt somit (X =) € 59.635,21 und ist mit diesem Betrag der Berechnung der Grunderwerbsteuer zu Grunde zu…

UFSW RV/3618-W/08abzuzinsendes Wohnbauförderungsdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…= € 36.600,--- | | SUMME: € 87.481,14 Die Gegenleistung die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 87.481,14 : 54.639,07 = 36.600 : X und beträgt somit (X =) € 22.859,67…

UFSW RV/0375-W/09Abzinsung eines Darlehens des Landes Burgenland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 17.850 : 70.749,46 = 12.950 :X und beträgt somit (X =) € 51.327,94 und ist mit diesem Betrag jeweils der Berechnung der Grunderwerbsteuer zu Grunde zu legen…

UFSW RV/3461-W/08Bewertung eines übernommenen WBF Darlehens des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2009

…66.300,--- | | SUMME: € 102.900,--- Die Gegenleistung die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 102.900 : 136.187,97 = 66.300 :X und beträgt somit (X =) € 87.747,93 und ist im jeweils…