BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 24. September 1997, GZ. 100/43518/97, betreffend Mineralölsteuer 1995, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, die Zollschuld ist nach Art 201 Abs.1 Buchstabe a Zollkodex…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 17. November 1998, GZ. 100/18556/2/68, betreffend Mineralölsteuer, entschieden: Die Abgabenvorschreibung gründet sich auf § 41 Abs.1 Zi.1 MinStG, im übrigen wird die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 24. September 1997, GZ. 100/0098369/96-5, betreffend Mineralölsteuer, entschieden: Der erste Absatz des Spruches des Bescheides des Hauptzollamtes Wien vom 22. Oktober 1996, Zl. 100/020152…
…konnte (Finanzstrafakt Bl. 57). Ein neues Produkt, welches (offiziell) nicht von der Z AG stammte und der Y billiger angeboten werden konnte, musste durch aufwendige Prüfmethoden und Testreihen, welche von den nunmehr gefundenen Technikern erstellt worden waren, mit der diesbezüglichen Prüfungsbehörde abgestimmt werden, wobei bei…
Infolge ausreichender und ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen fehlt jede Schätzungsbefugnis ! 6.3. Grundlagensicherung trotz Kassabuch Wie vorhin ausgeführt genügt die tägliche Führung des Kassabuches für die Ordnungsgemäßheit der Buchhaltung. Die EDV-Aufzeichnungen, welche auch der Betriebsprüfung übergeben wurden, sind daher gar nicht mehr zwingender Teil der Buchhaltung…