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UFSZ3K ZRV/0385-Z3K/02Einreihung medizinischer Einwegflaschen für Blutplasma in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2004

…aus Kunststoff" gemäß ihrer stofflichen Beschaffenheit. Die verfahrensgegenständliche Plasmaflasche ist daher im Sinne der AV 3 Buchstabe a unter die Warennummer 9018 9085 00 einzureihen. Selbst wenn man aber von einer gleichwertigen Warenbeschreibung in beiden Positionen ausgehen würde, ist die vorliegende Ware gemäß der AV…

UFSZ3K ZRV/0384-Z3K/02Einreihung medizinischer Einwegflaschen für Blutplasma in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2004

…aus Kunststoff" gemäß ihrer stofflichen Beschaffenheit. Die verfahrensgegenständliche Plasmaflasche ist daher im Sinne der AV 3 Buchstabe a unter die Warennummer 9018 9085 00 einzureihen. Selbst wenn man aber von einer gleichwertigen Warenbeschreibung in beiden Positionen ausgehen würde, ist die vorliegende Ware gemäß der AV…

UFSZ3K ZRV/0383-Z3K/02Einreihung medizinischer Einwegflaschen für Blutplasma in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2004

…aus Kunststoff" gemäß ihrer stofflichen Beschaffenheit. Die verfahrensgegenständliche Plasmaflasche ist daher im Sinne der AV 3 Buchstabe a unter die Warennummer 9018 9085 00 einzureihen. Selbst wenn man aber von einer gleichwertigen Warenbeschreibung in beiden Positionen ausgehen würde, ist die vorliegende Ware gemäß der AV…