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UFSG RV/0309-G/12Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) wirkt nicht fristwahrend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

… 85 Abs. 2 BAO als ursprünglich richtig zu werten. Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhalt: Die Bw. brachte mit 26.05.2011 einen Papierantrag auf Vorsteuererstattung für das Jahr 2010 ein. Dieser Antrag wurde seitens des Finanzamtes Graz-Stadt an die Bw. retourniert mit einem…

UFSG RD/0001-G/12Unzulässiger Papierantrag im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010) und Devolutionsantrag bzw. Entscheidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…Der Devolutionsantrag ziele offenbar darauf ab, das Finanzamt aufzufordern, über den unzulässigen Papierantrag vom 30.06.2010 bescheidmäßig abzusprechen. Dies könne allenfalls nur in der Form der Erlassung eines Zurückweisungsbescheides erfolgen, da der Antrag auf unzulässige Art (nämlich in Papierform) eingereicht worden sei (wenn der…

UFSG RV/0311-G/121. Einbringung der Berufung durch eine dazu nicht Legitimierte 2. Unzulässiger Papierantrag im (elektronischen) Vorsteuererstattungsverfahren (ab 1.1.2010 für EU-Unternehmer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…die Berufung wurde erwogen: A) Sachverhalt Die Bw. hat mit 30.6.2010 einen Papierantrag hinsichtlich Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 01/2009 - 01/2010 gestellt und samt Originalrechnungen an das Finanzamt Graz-Stadt übermittelt, das den Erhalt der Sendung mit Rückschein vom 2.7…

UFSW RV/0032-W/11Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der FinanzOnline-Verordnung, Rückgängigmachung einer Überrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2011

…getäuscht, in dem sie eine Vertretungsbefugnis für die X- vorgegeben habe. Dies sei vergleichbar, als ob sie bei einem Papierantrag die Unterschrift des Mag. G. gefälscht hätte. Mangels Vertretungsbefugnis habe somit nicht die Firma X- den Überrechnungsantrag gestellt. Doch selbst wenn eine Vertretungsmacht vorgelegen wäre…

UFSW RV/0031-W/11Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der FinanzOnline-Verordnung, Rückgängigmachung einer Überrechnung,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2011

…getäuscht, in dem sie eine Vertretungsbefugnis für die X- vorgegeben habe. Dies sei vergleichbar, als ob sie bei einem Papierantrag die Unterschrift des Mag. G. gefälscht hätte. Mangels Vertretungsbefugnis habe somit nicht die Firma X- der Überrechnungsantrag gestellt. Doch selbst wenn eine Vertretungsmacht vorgelegen wäre…