UFSW RV/1131-W/09Kosten für Beherbergung und Verpflegung in einem Pensionistenwohnheim sind solange nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit-, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009 …für die Beherbergung und Verpflegung in
den Streitjahren hätten ihre Ursache in dem Schlaganfall gehabt.
Was den im Vorlageantrag angesprochenen Herzschrittmacher
betrifft, ist ein Pacemaker (englisch "der Schrittmacher") ein medizinisches
elektrisches Gerät, das den Herzmuskel bei zu langsamem Herzschlag
regelmäßig stimuliert und zur Kontraktion anregt…