…als Fremdenpension geplant und wurde dies auch für 75% des Gebäudes realisiert, doch können wohl nur solche Maßnahmen als Herstellung betrachtet werden, durch die die Wesensart des Gebäudes geändert werden bzw. nur solche Aufwendungen als Herstellungsaufwand qualifiziert werden, die Aufwendungen zur Nutzungs- oder Funktionsänderung sind…
…Tzen 124 ff, und die dort zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes). Der Verwaltungsgerichtshof knüpft bei der Änderung der Wesensart an die "bisherige Gestalt" und den "bisherigen Zweck" des Gebäudes an. Die Nutzung des Gebäudes ändert sich aber schon durch eine Nutzungs- oder Funktionsänderung einzelner Räume. Eine …
…bzw. dem diesen als Anhang beiliegenden Protokoll über die Schlussbesprechung hinsichtlich des Gebäudewertes R-Straße 15 in Z Folgendes festgestellt: "Die bis zum Ende des Prüfungszeitraumes als Instandhaltungen sofort abgeschriebenen Aufwendungen für die Generalsanierung und den Umbau in ein Dienstleistungszentrum (CC) werden von der Bp…
…verbunden mit einer Nutzungs- bzw. Funktionsänderung vor, und überdies wenn durch diesen Aufwand die Verlängerung der Nutzungsdauer mit einer Qualitätsteigerung verbunden ist, die in einer Änderung der Wesensart des Gebäudes mündet. Dies trifft zB bei einem Umbau oder einer Zusammenlegung von Räumen und bei einem…
…in Küting K.,/Weber C., Rechnungslegung, § 253 Anm. 23).Durch den Abbruch des Gebäudes werde bewirkt, dass die betriebliche Nutzung beendet werde. Der verbleibende restliche Wert werde vernichtet und sei daher gem. § 204 Abs. 1 HGB außerplanmäßig abzuschreiben. Die damit in Zusammenhang stehenden Abbruchkosten stellten…
…Gesetz ... entspricht". Im vorliegenden Fall sei entscheidend, dass in der betrieblichen Nutzung durch die Abgabepflichtige nach dem Kauf keine Veränderungen eingetreten seien. Der betrieblich genutzte Teil des Gebäudes sei daher jedenfalls "betriebsbereit" gewesen. Eine Aktivierungspflicht sei unter diesen Umständen nicht anzunehmen, wobei es nicht darauf…
…ein bereits als solches verwendbares Gebäude gekauft und würden in der Folge Herstellungsvorgänge (z.B. Umbau, Aufbau, Zubau) gesetzt, so könne dieses Gebäude grundsätzlich dennoch Gegenstand eines Spekulationsgeschäftes sein (siehe Pkt. 3.2. Abs 5 SpekRL). Entstehe durch die Herstellungsaufwendungen jedoch wirtschaftlich ein neues Wirtschaftsgut…
…dem Umbau neu eingeteilt wurden, weil durch Wohnungszusammenlegungen zwei Kellerabteile frei geworden sind. Durch die Zusammenlegungen wurde auch der Stellplatzverpflichtung entsprochen. Der ausgebaute Dachboden fügt sich straßenseitig als Teil des Gebäudes in die Fassade ein, wobei das Dach ungefähr das Niveau des rechts und links…
…Freilegen der denkmalgeschützten und bereits eingestürzten Bauteile ersichtlich wurden. Damit war die Errichtung durch eine Baufirma zum Fixpreis völlig ausgeschlossen. Die Errichtung als Regiearbeiten hätte nach meinen Berechnungen, basierend auf meiner umfangreichen Eigenleistung, mindestens 7 Millionen ATS gekostet, was eine wirtschaftlich vertretbare Nutzung der Liegenschaft…
…000,- in Abzug und begründet diesen mit dem in Gutachten attestierten Reparaturrückstau (Putzschäden, veraltete Doppelstockfenster mit Einfachverglasung, keine Wärmedämmung, feuchter Keller). Der Ansatz einer derartigen Abzugspost ist nach h.o. Ansicht methodisch verfehlt. Wurden laut Kranewitter (a.a.O. S 70) Instandhaltungsmaßnahmen durch den Liegenschaftseigentümer…
…Herstellungskosten zählten. Herstellungsaufwand liegt in Abgrenzung zu Instandhaltung oder Instandsetzung (Erhaltung) vor, wenn das Wirtschaftsgut neu hergestellt wird oder eine Änderung der Wesensart erfährt. Die Erhöhung des Nutzungswertes des Gebäudes muss mit einer Nutzungs- bzw. Funktionsänderung, die Verlängerung der Nutzungsdauer mit einer Qualitätssteigerung verbunden sein…
…Die Vergleichbarkeit dieser beiden Regelungen und eine Übertragung der Judikatur des VwGH bezüglich PKW-Umbau bzw der daraus abgeleiteten Rechtsfolgen auf den vorliegenden Fall der unter 10 % unternehmerisch genutzten Gebäude, ist unter diesem Blickwickel höchst fraglich. II.A.2. Vorsteuerkorrektur durch Einführung einer 10 %-Grenze…