UFSW RV/2100-W/03Aufwendungen eines Musikschullehrers für Noten, Fachliteratur, CD´s, CD-ROM und einen Notenschrank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004 …als es u.a. die Aufwendungen für Notenmaterial,
CD´s, Fachliteratur, geringwertige Wirtschaftgüter und den
Notenschrank nicht anerkannte und im Einkommensteuerbescheid lediglich 2.563,01
€ als Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen
konnte, in Ansatz brachte. Begründend wurde diesbezüglich
ausgeführt:
"......Musiknoten,
CD´s stellen auch bei…