…gegenständlichem Fall wurden die Ausgleichszahlungen jeweils mit einem eindeutigen, ziffernmäßig bestimmten Betrag, festgesetzt. Diese Ausgleichszahlungen sind durch den Vertragsabschluss entstanden. Als Gegenleistung für die Grunderwerbsteuer sind daher die Nominalbeträge heranzuziehen. Die Berufung war nach dem oben Gesagten als unbegründet abzuweisen. Wien, am 14. Februar 2007
…vollkommen schad- und klaglos zu halten, mit allen Nebenverpflichtungen in ihr ausschließliches und persönliches Zahlungsversprechen die grundbücherlich sichergestellte Forderung des Landes Oberösterreich in den Nominalbeträgen von 778.599,00 S und 98.444,00 S je samt Anhang, mit dem zum 31.5.2008 aushaftenden…
…Folge die nunmehr angefochtenen Bescheide (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diese Erwerbsvorgänge die Grunderwerbsteuer mit jeweils € 286,42 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst berechnete…
…beteiligt. Für den Fall der Kündigung regelt § 12 des Vertrages, dass der Kommanditist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seines Ausscheidens den indizierten und nicht verzinsten Nominalbetrag seiner Einlage zurückerhält. Im Jahr 2003 wurde seitens der Bw. im Sinne des § 4 des Vertrages mit dem Umbau und…
…Folgenden: Bw) für deren Hälfteerwerb von einer Gegenleistung von 130.000,00 € die Grunderwerbsteuer mit 4.550,00 € fest. Dabei berücksichtigte es das im Vertrag genannte übernommene Darlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag. In ihrer dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. im Wesentlichen vor…
…Folgenden: Bw) für dessen Hälfteerwerb von einer Gegenleistung von 130.000,00 € die Grunderwerbsteuer mit 4.550,00 € fest. Dabei berücksichtigte es das im Vertrag genannte übernommene Darlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag. In seiner dagegen erhobenen Berufung brachte der Bw. im Wesentlichen vor…
…Folge die nunmehr angefochtenen Bescheide (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diese Erwerbsvorgänge die Grunderwerbsteuer mit jeweils € 1.496,87 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…Folge die nunmehr angefochtenen Bescheide (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diese Erwerbsvorgänge die Grunderwerbsteuer mit jeweils € 1.496,87 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…000 Namensaktien aufgeteilt worden ist. Die Gesellschafter der BC-GmbH erhielten jene Anzahl an Stammaktien, deren anteiliger Betrag des Grundkapitals dem Nominalbetrag seiner Stammeinlage entsprach. Der Bw war nicht Gesellschafter der BC-GmbH und somit auch nicht Gründungsmitglied der BC-AG. Er war jedoch in…
…Namensaktien aufgeteilt worden ist. Die Gesellschafter der BC-GmbH erhielten jene Anzahl an Stammaktien, deren anteiliger Betrag des Grundkapitals dem Nominalbetrag seiner Stammeinlage entsprach. Die Berufungswerberin (Bw) war nicht Gesellschafter der BC-GmbH und auch nicht im Unternehmen der BC-GmbH bzw. der BC-AG…
…des Bw vom 31. Oktober 2008. Auf den Gesamtkaufpreis seien durch den Vertragsverfasser irrtümlich zwei niedrig verzinste Darlehen mit dem Nominalbetrag angerechnet worden und nicht (richtig) mit den jeweils abgezinsten Beträgen. Der Kaufvertrag sei deshalb mit einer Ergänzungsvereinbarung entsprechend korrigiert worden, sodass der Gesamtkaufpreis nunmehr…
…Folge die nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 7.363,13 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 2.614,63 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 2.187,50 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 2.187,50 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 7.350,- fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst berechnete…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 1.802,50 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 1.802,50 fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 8.960,- fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst berechnete…
…Folge den nunmehr angefochtenen Bescheid (gemäß § 201 BAO) und nahm das Wohnbauförderungsdarlehen mit dem aushaftenden Nominalbetrag in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer auf und setzte für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer mit insgesamt € 7.525,- fest. Von diesem festgesetzten Betrag wurde die selbst berechnete…