…wäre. Habe ein Fahrzeug seinen dauernden Standort in Österreich (dies sei grundsätzlich - bis zum Beweis des Gegenteils - nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 bei Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz im Inland anzunehmen) sei NoVA-Pflicht gegeben. Gemäß § 82 Abs. 8 KFG idF…
…Z 3 NoVAG verwirklicht und entstand hinsichtlich der Pkw's BMW X5 / 2003 BMW X5 (KLC) / 2003 Mercedes CL 500 gebraucht / 2004 Porsche / 2005 NoVA-Pflicht. (Die NoVA für den BMW 540i gebraucht war 2003 bereits von der Bw entrichtet worden, weshalb die NoVA 2003…
…............... (der Berufungswerber; kurz: Bw) sind aufgrund des 'dauernden Standortes' in Österreich NOVA-, KR- und USt-pflichtig (lt. Kraftfahrzeug 1967)." Aus dem Prüfungsakt ist ersichtlich, dass der Touareg im Juli 2005 und der Polo im August 2006 zugelassen wurden. Innerhalb offener Frist wurde Berufung erhoben und…
…einen Gesamtkilometerstand von 22.875 km auf, davon privat 5.909 km = Privatanteil 25,83 %. Es werde zur NoVA auf eine anhängige VwGH-Beschwerde zu einem ähnlich gelagerten Fall hingewiesen. Eine Umsatzsteuer könne nicht zur Vorschreibung gelangen, da das Fahrzeug für die deutsche Betriebsstätte…
…dem KFG zuzulassen wäre, bestehe Pflicht zur Entrichtung der NoVA. Aus § 1 Z 3 NoVAG gehe eindeutig der Wille des Gesetzgebers hervor, dass die Verwendung eines zuzulassenden Fahrzeuges im Inland die NoVA-Pflicht auslösen solle. § 4 Z 2 NoVAG lege fest, dass im Fall der…
…und die KFZ somit grundsätzlich nach dem KFG zuzulassen gewesen wären, wurde ein steuerbarer Vorgang iSd § 1 Z 3 NoVAG verwirklicht und entstand hinsichtlich der drei PKW Porsche, BMW, Mercedes NoVA-Pflicht. Es war in der Folge spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 10. Jänner 2012
…3 NoVAG für den (rechtmäßigen) Verwender des Kfz bestanden habe. Dies sei lt. Aktenlage der Bw. gewesen. Dagegen richtete sich der Bw. mit seinem Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Z 3 Normverbrauchsgesetz (NoVAG…
…Standort in Österreich haben würden. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 sei nur während eines Monats ab Einbringung zulässig. Im Übrigen sei von der NoVA-Pflicht auszugehen, weil für die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Kleinkraftwagen bzw. Kleinbus die zolltarifliche Einstufung maßgeblich…
…Standort in Österreich haben würden. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 sei nur während eines Monats ab Einbringung zulässig. Im Übrigen sei von der NoVA Pflicht auszugehen, weil für die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Kleinkraftwagen bzw. Kleinbus die zolltarifliche Einstufung maßgeblich…
…dauernden Standort in Österreich haben würden. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 sei nur während eines Monats ab Einbringung zulässig. Im Übrigen sei NoVA-Pflicht gegeben, weil für die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Kleinkraftwagen bzw. Kleinbus die zolltarifliche Einstufung maßgeblich sei…
…Entscheidungsgründe Da die Berufungswerberin (Bw.) die Selbstberechnung der Normverbrauchsabgabe unterlassen hat, hat das Finanzamt die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 1 Z 3 letzter Satz NoVAG 1991 in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 122/1999 damit begründet…
…Entscheidungsgründe Da der Berufungswerber (Bw.) die Selbstberechnung der Normverbrauchsabgabe unterlassen hat, hat das Finanzamt die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 1 Z 3 letzter Satz NoVAG 1991 in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 122/1999 damit begründet…
…der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, nicht NoVA-pflichtig - entgegen den NoVA-Richtlinien - wenn die überwiegende Verwendung des PKW im Ausland nachgewiesen werden kann. Es ist unstrittig, dass der Berufungsführer seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und der in Rede stehende PKW auf ihn unter der…
…nach § 82 Abs 8 KFG zuzulassen wäre) NoVA-Pflicht ohnehin (bei der Arbeitgeberin) eintritt. Der an die Berufungswerberin ergangene Bescheid, welcher die Verwendung des Fahrzeuges - mangels Haltereigenschaft - nicht zuzurechen ist, ist daher rechtwidrig. Abschließend darf noch darauf hingewiesen werden, dass das NoVAG in dessen § 7…
…BMW X 5. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben selbst sind dagegen nicht strittig. 1. Normverbrauchsabgabe Gemäß § 1 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) unterliegen der Normverbrauchsabgabe die folgenden Vorgänge: 1. Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG…
…was beim Fahrzeugbesitzer NOVA Pflicht auslöse. Da das Fahrzeug in die Schweiz exportiert worden sei, sei der Lieferant (Bw) berechtigt gewesen, keine NOVA zu entrichten, da das Fahrzeug nicht im Inland zum Verkehr zugelassen worden sei. A. wurde die NOVA vom Finanzamt Salzburg Land vorgeschrieben…
…nicht vor. Das Kfz wurde nicht exportiert, sondern verblieb im Inland. Schon aus diesem Grund liegt daher keine von der NOVA befreite Ausfuhrlieferung vor. In diesem Zusammenhang ist auszuführen, dass nach der Literatur bei der durch den Unternehmer durchzuführenden Beurteilung, ob Steuerfreiheit gegeben ist, der…
…Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für April 2006, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die NoVA-Pflicht eines Käufers eines gem. § 3 Z 2 NoVAG befreiten PKW. Der Bw. habe am 1. April 2006 einen PKW Marke…
…Mercedes E280 CDI mit dem deutschen Kennzeichen XX. in Österreich. Nach § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) unterliege die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. Als erstmalige Zulassung gelte auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG…
…im Inland noch nicht zugelassenen Kfz an einen Letztverbraucher, entsteht die NoVA-Pflicht gemäß § 1 Z.1 iVm. § 4 Z.1 NoVAG beim veräußernden Kfz-Händler als Abgabenschuldner. Ohne Bedeutung für das Entstehen dieser Abgabepflicht ist, ob der Kfz-Händler das betreffende Kfz als Neufahrzeug…