…Erklärung) vorgeschrieben. In der Begründung wurden zunächst die gesetzlichen Bestimmungen nach § 1 Z 3 NoVAG (widerrechtliche Verwendung) und § 12a NoVAG (Vergütung) dargelegt und im Weiteren ausgeführt: Die Vergütung nach § 12a NoVAG stehe der Bw nicht zu, weil diese von einer Privatperson nur in Verbringungsfällen (bei…
…zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht." § 4 Z 2 NoVAG 1991 in der anwendbaren Stammfassung lautet: "§…
…3 NoVAG die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder Z 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a NoVAG erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch ..... die Verwendung…
…§ 1 Z 3 NoVAG die widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland der Normverbrauchsabgabe unterliegt (Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre). Mit Schreiben vom 27. April 2011 beantragte der Berufungswerber die Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum April 2011 in…
…Zimmer zur Verfügung. Mit dem Fahrzeug fährt der Bw von der Familienwohnung zum Dienstort in Italien, wo das Fahrzeug während der Woche, da es dienstlich nicht benützt wird, in der Kaserne verbleibt. Festgehalten wird, dass hier die Beurteilung, ob ein Tatbestand nach dem NoVAG 1991…
…dem Grunde nach zu Recht erfolgt. c) Entstehung der Steuerschuld: Nach § 7 Abs. 1 Z 3 NoVAG idgF entsteht die Steuerschuld bei Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 1 Z 3 ("in allen anderen Fällen") mit dem Tag der Zulassung, dh bei einer widerrechtlichen Verwendung des Fahrzeuges…
…3 NoVAG ist daher zu Recht erfolgt. 3. Entstehung der Steuerschuld: Nach § 7 Abs. 1 Z 3 NoVAG idgF entsteht die Steuerschuld bei Verwirklichung eines Tatbestandes nach § 1 Z 3 ("in allen anderen Fällen") mit dem Tag der Zulassung, dh bei einer widerrechtlichen Verwendung des…
…widerrechtliche Verwendung iSd § 1 Z 3 NoVAG eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen und Standort im Inland und damit die Zuulassungspflicht nach dem NoVAG tritt aufgrund der unmitttelbaren Anwendung von EU-Recht (EuGH 21.3.2000, Rs C-451/99) ab 1.1.1995 (erst) nach…
…ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a Normverbrauchsabgabegesetz erfolgt ist, der Normverbrauchsabgabe. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeugs, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeugs…
…Inland, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a NoVAG 1991 erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt dabei auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre…
…eine Vergütung nach § 12 oder § 12a NovAG erfolgt ist, der Normverbrauchsabgabe. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem…
…im Falle der erstmaligen Zulassung mit dem Tag der Zulassung bzw im Falle der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges im Inland mit dem Tag, an dem das Fahrzeug zuzulassen wäre (§ 7 Abs. 1 Z 3 NoVAG). Damit unterliegen seit 23.7.1999 auch jene Fälle der…
…der Normverbrauchsabgabe erbracht. Die Steuerschuld entsteht im Falle der erstmaligen Zulassung mit dem Tag der Zulassung bzw im Falle der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges im Inland mit dem Tag, an dem das Fahrzeug zuzulassen wäre (§ 7 Abs. 1 Z 3 NoVAG). Damit unterliegen seit 23…
…eine Vergütung nach § 12 oder § 12a NovAG erfolgt ist, der Normverbrauchsabgabe. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem…
… 1 Z. 3 NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe - abgesehen von hier nicht zutreffenden Ausnahmen - die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt ua. die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG 1967) zuzulassen wäre, ausgenommen es wird…
…er über das Fahrzeug verfüge und kehre er lediglich an den Wochenenden nach K. zurück, wo er im Übrigen einen zweiten in Österreich zugelassenen Pkw besitze. Die Voraussetzungen zur Erfüllung des Tatbestandes der widerrechtlichen Verwendung seien damit nicht erfüllt. Die abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes K…
…Z 1 und 2 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) unterliegen nach § 1 Z 3 NoVAG idF BGBl I 1999/122 (in Kraft seit 23. Juli 1999) auch die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen (PKW) im Inland sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG)…
…Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG erfüllt. Für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug im Inland verwendet werden darf, kommt es also darauf an, wo das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat. Entsprechend der Vermutung des …
…die widerrechtliche Verwendung endet. Steuerschuldner ist der Verwender des Fahrzeuges. Gem. § 5 Abs. 1 Z. 2 lit. a KfzStG 1992 beträgt die Steuer je Kilowatt der um 24 verringerten Motorleistung 5,50 ATS. Letztlich ist noch auf die Ausführungen des VwGH zum 20%igen NoVA…
…ausländischen Kennzeichen verwende bzw. verwendet habe. Nach rechtlichen Ausführungen wurde der Bw um Abgabe der Erklärung über die Normverbrauchsabgabe ersucht. Sollte der Bw der Ansicht sein, dass eine widerrechtliche Verwendung des Kraftfahrzeuges nicht vorliege, sei schriftlich unter Anschluss geeigneter Nachweise zu beweisen, dass der dauernde…