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UFSL FSRV/0030-L/11Nichteinreichung einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung innerhalb der gesetzlichen Abgabenerklärungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.06.2012

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen Dkfm. AB, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Juli 2011 gegen die Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…

UFSL FSRV/0007-L/09Nichteinreichung einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung trotz mehrmaliger Aufforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.02.2010

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RG, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…

UFSW RV/0920-W/12Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

…2012, 2008/17/0115). Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl…

UFSW RV/0918-W/12Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2013

…November 2011) am 11. November 2011 befolgt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe allfälliger Steuernachforderungen sowie…

UFSW RV/2101-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2013

…19 Klosterneuburg vom 16. November 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2008) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Da der Berufungswerber die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2008 nicht fristgerecht einreichte, wurde er vom…

UFSW RV/2100-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2013

…9/18/19 Klosterneuburg vom 16. November 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Einkommensteuererklärung für 2008) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Da die Berufungswerberin die Einkommensteuererklärung für 2008 nicht fristgerecht einreichte, wurde sie vom Finanzamt mit…

UFSW RV/2097-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…VwGH 16.2.1994, 93/13/0025). Die von der Berufungswerberin vorgebrachten Gründe für die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen für 2009 (Krankheit sowie der Umstand, dass der zuständige Steuersachbearbeiter Anfang des Jahres 2011 nicht mehr zur Verfügung stand) reichen in Anbetracht der langen Zeitspanne zwischen dem…

UFSW RV/3299-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3300-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3292-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3295-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3296-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3288-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3287-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2012

…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/0142-W/12Festsetzung einer Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Einkommensteuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…noch keine endgültige Erkenntnis bzw. abschließende Beurteilung über den gegenständlichen Sachverhalt, so berechtigt dies die Bw. jedoch nicht zur Nichteinreichung der Steuererklärung. Vielmehr hätte die Bw. die für die bestandene Ungewissheit maßgeblichen Gründe gegenüber dem Finanzamt offen legen müssen, wodurch einerseits der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…

UFSW RV/2098-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…eine weitere Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…

UFSW RV/2099-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2011

…2009 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen und die Höhe der allfälligen Steuernachforderung zu berücksichtigen (vgl…

UFSW RV/1293-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung einer Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2011

…berücksichtigen können. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen und die Höhe der allfälligen Steuernachforderung zu berücksichtigen (vgl…

UFSL RV/0600-L/11Festsetzung einer Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2011

…angedroht worden und die Leistungserfüllung weder unmöglich noch unzumutbar war, war die Festsetzung der Zwangsstrafe dem Grunde nach gerechtfertigt. Bei der Ermessensübung werden bei der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der allfälligen Steuernachforderung sowie der Grad des Verschuldens…

UFSW RV/0749-W/11Zwangsstrafe wegen Nichteinreichung von Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2011

…16. November 2010 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Steuererklärungen für 2009) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Da die Berufungswerberin (eine Gesellschaft m.b.H.) nicht fristgerecht die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2009 einreichte…