Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen Dkfm. AB, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Juli 2011 gegen die Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RG, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…2012, 2008/17/0115). Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl…
…November 2011) am 11. November 2011 befolgt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe allfälliger Steuernachforderungen sowie…
…19 Klosterneuburg vom 16. November 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2008) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Da der Berufungswerber die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für 2008 nicht fristgerecht einreichte, wurde er vom…
…9/18/19 Klosterneuburg vom 16. November 2009 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Einkommensteuererklärung für 2008) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Da die Berufungswerberin die Einkommensteuererklärung für 2008 nicht fristgerecht einreichte, wurde sie vom Finanzamt mit…
…VwGH 16.2.1994, 93/13/0025). Die von der Berufungswerberin vorgebrachten Gründe für die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen für 2009 (Krankheit sowie der Umstand, dass der zuständige Steuersachbearbeiter Anfang des Jahres 2011 nicht mehr zur Verfügung stand) reichen in Anbetracht der langen Zeitspanne zwischen dem…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…noch keine endgültige Erkenntnis bzw. abschließende Beurteilung über den gegenständlichen Sachverhalt, so berechtigt dies die Bw. jedoch nicht zur Nichteinreichung der Steuererklärung. Vielmehr hätte die Bw. die für die bestandene Ungewissheit maßgeblichen Gründe gegenüber dem Finanzamt offen legen müssen, wodurch einerseits der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…eine weitere Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung für 2008 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen…
…2009 gewährt. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen und die Höhe der allfälligen Steuernachforderung zu berücksichtigen (vgl…
…berücksichtigen können. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen und die Höhe der allfälligen Steuernachforderung zu berücksichtigen (vgl…
…angedroht worden und die Leistungserfüllung weder unmöglich noch unzumutbar war, war die Festsetzung der Zwangsstrafe dem Grunde nach gerechtfertigt. Bei der Ermessensübung werden bei der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der allfälligen Steuernachforderung sowie der Grad des Verschuldens…
…16. November 2010 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe (wegen Nichteinreichung der Steuererklärungen für 2009) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Da die Berufungswerberin (eine Gesellschaft m.b.H.) nicht fristgerecht die Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2009 einreichte…