…September 2011 erstreckt (vgl. Aktenvermerk, Bl. 48 des Strafaktes). Aufgrund (weiterhin andauernder) Nichtabgabe der Erklärung, erging in weiterer Folge der Bescheid vom 18. Oktober 2011 (2. Erinnerung, verbunden mit einer Androhung der Festsetzung einer Zwangsstrafe) mit der Setzung einer (weiteren) Nachfrist (zur Erklärungsabgabe) bis zum…
…§ 303 Tz 13, mwH). Werden die Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der Abgabenerklärungen im Schätzungswege ermittelt und reicht der Abgabepflichtige Jahre später die fehlenden Erklärungen - in Verbindung mit einem Wiederaufnahmeantrag - ein, so liegen grundsätzlich keine neu hervorgekommenen Tatsachen vor, die ohne grobes Verschulden der Partei im abgeschlossenen…
…Abs. 2 FinStrG zufolge die Tat bereits dann versucht, wenn der Täter seinen Entschluss sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Eine allfällige Strafbarkeit wegen einer bereits als ausführungsnahe Handlung zu wertenden Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und damit versuchter Hinterziehung nach §§ 33 Abs…
…Richtig ist, dass für diese Zeiträume keine Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet und keine Voranmeldungen eingereicht wurden. Nach einem Schätzungsauftrag mussten die Besteuerungsgrundlagen am 29. April 2011 wegen Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung im Schätzungsweg nach § 184 BAO ermittelt werden. Nach einem Vorhalt vom 30. August 2012 im zweitinstanzlichen Finanzstrafverfahren…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen CG, Gesundheitswesen (Pflegeberatung und -begleitung), geb. am 19XX, whft. in F, vertreten durch die Schmollmüller und Partner Steuerberatungskanzlei, 4240 Freistadt, Industriestraße…
…einer Ausgangsrechnung 9/2009 vom 12. August 2009 mit dem Ausweis von Umsatzsteuer in der Höhe von € 1.900,00. Wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wurden die Besteuerungsgrundlagen für die Monate 1-12/2009 im Schätzungsweg ermittelt und am 8. April 2010 eine Gesamtzahllast von…
…Berufungswerber (Bw.) für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des genannten Finanzamtes als Abgabepflichtiger die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für 2006 und 2007 verletzt zu haben, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, und dadurch (jeweils) das Finanzvergehen der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HZ, Vermietung, geb. 19XX, whft. in M, vertreten durch die Hofrichter & Papistock Wirtschaftstreuhand-Steuerberatung GmbH, in 5261 Uttendorf, Uttendorf 63, wegen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.F., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Dass die dem Erstverfahren zugrunde gelegte und nach den Verfahrensergebnissen erwiesene Handlungsweise des Bf. im Abgabenverfahren zur StNr. 12, nämlich die Nichtabgabe/Nichteinreichung der ihm am 13. August 2008 vom Finanzamt für 2007 im Grunde der §§ 42 Abs…
…Schluss gekommen, dass der begründete Verdacht vorliegt, dass F.T. die Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für gewiss gehalten und auch die Nichtabgabe der Voranmeldungen ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat. F.T. war als handelsrechtlicher Geschäftsführer Entscheidungsträger im Sinne des § 3 Abs. 2…
…20. Februar 2009 zu einer Zahllastfestsetzung von 26.374,06 € (ohne Sicherheitszuschlag: 23.687,44 €; vgl. Blatt 5 des oa. Strafaktes). Infolge Nichtabgabe der Jahresumsatzsteuerklärung für 2008 (Aufforderungen vom 5. August bzw. vom 9. September 2009) erging schließlich der Abgabenbescheid vom 17. November…
…verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zum Anlass, um gegen den Bf. und den Geschäftsführer des Bf. ein…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen im gesamten Tatzeitraum zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß …
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.Z., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm eine Schätzung wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Im Strafakt erliegt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen E.H., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Feststellungen einer Betriebsprüfung zum Anlass, um gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer und den belangten Verband ein Finanzstrafverfahren einzuleiten…
…dass es zu lauten hat: I.1. JH ist schuldig, im Amtsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Abgabepflichtiger vorsätzlich durch die Nichtabgabe der Jahreseinkommensteuererklärung 2004, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und dadurch das Finanzvergehen…
…für 2006 am 30. April 2007 und für 2007 am 30. April 2008 einzureichen gewesen. Die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen bis zu den genannten Terminen in Unkenntnis der Behörde über die Steuerpflicht des Bf. führte somit zu einer vollendeten Abgabenverkürzung für die Jahre 2003 bis 2006…