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UFSL RV/1148-L/09Formular NeuFö3, fristgerechte Vorlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2011

…NeuFöG selbst lässt in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vergleiche etwa die Vorlage des Vordruckes als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal - eintreten. Außer im Fall des § 4 Abs. 4 NeuFöG - der hier nicht vorliegt - muss nämlich der…

UFSW RV/2657-W/12Bescheidaufhebung weil es das Finanzamt unterlassen hat, einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2013

…die Vorlage des Vordrucks NeuFö3 im Original - nicht erfüllt) eine Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. etwa UFS 10.9.2012, RV/3450-W/08). Die Bw. beantragte mit Eingabe vom 13. Juli 2012 ausdrücklich die Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO. In der…

UFSL RV/0592-L/12Rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes lässt das NeuFöG in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen eintreten (VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472). Das vom Bw im Vorlageantrag ins Treffen geführte Beispiel der Rechtzeitigkeit der Anzeige…

UFSW RV/2710-W/10Gründung der GmbH unterliegt jedenfalls der Gesellschaftsteuer. Für Befreiung nach NeuFöG fehlt es an ordnungsgemäß und insbesondere vollständig ausgefülltem Formular NeuFö 1, das die materiell-rechtliche Voraussetzung für Begünstigung darstellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…die Inanspruchnahme der Begünstigung. Im Gegenstandsfalle stellt sich die Sachlage nunmehr - abgesehen von der Frage der Rechtzeitigkeit der Vorlage der Formulare NeuFö 1 im Vorhinein, spätestens mit Entstehen des Abgabenanspruches - so dar, dass in beiden Vordrucken die im Berufungsverfahren begehrte Befreiung von der Gesellschaftsteuer nicht…

UFSI RV/0585-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen, im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung vorliegen (VwGH 29.3.2007…

UFSI RV/0584-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen, im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung vorliegen (VwGH 29.3.2007…

UFSL RV/0123-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2007

…forstwirtschaftlichen Grundstückes antragsgemäß festsetzte; für die Übertragung der übrigen Grundstücke wurde die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nach einer Verhältnisrechnung ermittelt und entsprechend berechnet. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird sinngemäß ausgeführt: Die Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Berufungsverfahren sei rechtzeitig. Die Rechtsmittelbehörde habe anlässlich…

UFSL RV/0609-L/11Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages nach Ersatzzustellung der Berufungsvorentscheidung an eine Mitbewohnerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…zum genannten Termin bzw. bis zur Erlassung der gegenständlichen Berufungsentscheidung nicht ein. Über die Berufung wurde erwogen: I) Streitpunkt: Strittig war zwischen den Parteien des gegenständlichen Berufungsverfahrens die Frage der Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages, der gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes gerichtet war, mit welcher hinsichtlich des…

UFSL RV/0847-L/05Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…die nachträgliche Vorlage des NeuFöG-Formulars als rückwirkendes Ereignis gem § 295 a BAO anzusehen (vgl UFS 23.5.2006, RV/0701-L/05). Fakt ist, dass die Erklärung mit Datum vom 16. Juli 2004 vom Betriebsinhaber ausgestellt und mit diesem Datum von der Wirtschaftskammer bestätigt…

UFSI RV/0205-I/08Verspäteter Vorlageantrag bei Hinterlegung der Berufungsvorentscheidungen und der gesonderten Begründung zu diesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.12.2012

… 276 Abs. 4 BAO ist für die Frage der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages daher auf einen allenfalls späteren Zustellzeitpunkt der gesonderten Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen abzustellen. Die gesonderte Begründung zu den Berufungsvorentscheidungen wurde ebenfalls mit Rückschein versandt und dem Vermerk auf dem Zustellnachweis entsprechend am 11…

UFSL RV/0906-L/07Vordruck NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (vgl. das Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, Zl. 2003/16/0472). Die spätere Schaffung der Voraussetzungen wäre nur in dem im § 4 Abs. 4 NeuFöG beschriebenen Fall zulässig (vgl. das Erkenntnis…

UFSL RV/0124-L/06NeuFöG; Zeitpunkt der Vorlage des amtlichen Formulars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…sind in der Regel keine Ereignisse im vorgenannten Sinn, es sei denn, dass eine Entscheidung Tatbestandselement ist, die die Abänderung oder Aufhebung einer solchen Entscheidung zum Gegenstand hat oder gegebenenfalls ein (anderes) Tatbestandselement ändert. Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde…

UFSG RV/0849-G/07Verspätete Vorlage eines unvollständig ausgefüllten NeuFöG-Formulares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang stattgefunden habe, für den mangels Vorlage des NeuFöG-Formulares keine Steuerbefreiung zum Tragen kommen könne. Die Gegenleistung bestehe in der Übernahme der betrieblichen Passiva in Höhe von 345.898,00 €, wobei 65,93% oder 228.067,59 € auf die Liegenschaftshälfte…

UFSL RV/1222-L/04Verspätete Einbringung einer Berufung gegen die Rückforderung von Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.12.2005

…eingebracht. Bezüglich Rechtzeitigkeit dieser Berufung wurde ausgeführt, dass die Berufungswerberin ihren Beruf als Lehrerin in Wien ausübe und sich daher regelmäßig an den Wochentagen von Montag bis Freitag mit Ausnahme der Ferien in Wien aufhalte und daher auch nicht in der Lage gewesen sei, die…

UFSG RV/0327-G/09Keine NeuFöG-Befreiung bei verspäteter Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…07; 5.8.2009, RV/2197-W/07) ist die rechtzeitige Vorlage des ordnungsgemäß ausgefüllten NeuFöG-Formulares unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung. Bei der rechtzeitigen Vorlage des amtlichen Vordrucks handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal, bei deren Fehlen die Durchführung eines Mängelbehebungsverfahren nach …

UFSL RV/0712-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordrucks als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (vgl. das Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, Zl. 2003/16/0472). Die spätere Schaffung der Voraussetzungen wäre nur in dem im § 4 Abs. 4 NeuFöG beschriebenen Fall zulässig (vgl. das Erkenntnis…

UFSW RV/3876-W/09Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung, mangelhafter Nachweis der Ortsabwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.03.2010

…der Bw. mit Schreiben vom 17. August 2009 die Vorlege der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und beantragte erneut die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. In Beantwortung des Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 19. November 2009, geeignete Nachweise für die Ortsabwesenheit an der…

UFSG RV/0414-G/07Rechtzeitige Vorlage des NeuFöG-Formulares bei Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2009

…und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung möglich. Eine Erstattung bereits entrichteter Abgaben, Gebühren und Beiträge kommt nur in der Übergangsphase bis zur Auflage eines amtlichen Formulars für die Selbsterklärung in Betracht." Dementsprechend wurde auch nach § 4 Abs. 4 des NeuFöG eine Rückerstattung…

UFSG RV/0768-G/06Verspätete Einbringung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.11.2007

…das FA. Dieses legte den Vorlageantrag vom 13. Dezember 2006 ebenso wie später den ergänzenden Schriftsatz vom 22. Februar 2007 ohne Stellungnahme dem UFS zur Entscheidung vor. Im zweitinstanzlichen Verfahren wurde der Bw. zur Abklärung der Rechtzeitigkeit seines Vorlageantrages befragt und eine Erhebung beim Zustellpostamt…

UFSL RV/0125-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2007

…Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordruckes als materiell- rechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten (vgl. das Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, Zl. 2003/16/0472). Die spätere Schaffung der Voraussetzungen wäre nur in dem im § 4 Abs. 4 NeuFöG beschriebenen Fall zulässig (vgl. das Erkenntnis…