…Als Grundlage für diese Vorgehensweise seien die Bestimmungen des NeuFöG angeführt worden. Eine Erklärung über die Neugründung eines Betriebes sei bis zum Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung am 13.8.2002 nicht vorgelegt und auch nicht im Zuge der Prüfung nachgebracht worden. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung…
…Formulars für die Selbsterklärung in Betracht." Dementsprechend wurde auch nach § 4 Abs. 4 des NeuFöG eine Rückerstattung nur für die Fälle zugelassen, bei denen der amtliche Vordruck noch nicht aufgelegt war (vor dem 1. September 1999). Grundsätzlich sind für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die…
…. Bezirk, Zl. XXXX. Eine Erklärung der Neugründung ("NeuFö1") sei dieser Gewerbeanmeldung nicht beigelegt gewesen. Für diese Eingabe entstehe daher gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 GebG die Gebührenschuld in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren erster Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in…
…In der dagegen eingebrachten Berufung wandte die Bw. ein, dass weder im Gesetz noch von der Rechtsprechung eine Unterfertigung des NEUFÖG-Formulares durch den Betriebsinhaber gefordert werde und liege jedenfalls dabei keine materiell-rechtliche Voraussetzung vor. Es komme daher die allgemeine Regelung des § 85 Abs…
…die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge nicht erhoben wird") das Kästchen: "Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben" und bei Punkt 4: (in dem es heißt: "Diese Erklärung wird (voraussichtlich) bei folgenden Behörden vorgelegt werden") das Kästchen: "Bezirkshauptmannschaft. Der zweite in Kopie übermittelte Vordruck NeuFö1 ist mit 5…
… 3, 4 und 7 für Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden. Nach § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. So hat der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck vorzulegen, in dem die Übertragung erklärt wird…
…der Anspruch nicht verfristet sein. Der Antrag wurde pünktlich und fristgerecht eingebracht, dass Ihrer Auffassung nach zufolge richtige Formular wird unter einem nachgereicht." Das dem Schreiben angeschlossene Original des Vordruckes NeuFö1 - Erklärung der Neugründung vom 21. Juni 2010 ist vom Bw. unterschrieben und enthält eine…
…der Berechnung der Freibetrag nach § 5a Abs. 2 Z. 2 NeuFöG in der Höhe von € 75.000,-- zu berücksichtigen gewesen wäre, da eine Betriebsübertragung vorliegt. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 23. April 2008 als unbegründet abgewiesen…
…das Zentrale Gewerberegister erging am 17. Oktober 2006 folgender Vorhalt des UFS an die Bw.: "Materielle Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung nach § 1 Z 1 NeuFöG ist, dass der Betriebsinhaber bei der dafür in Betracht kommenden Behörde einen amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Neugründung erklärt…