RIS AI
9 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1066-W/03Verwendung des amtlichen Vordrucks NeuFö1 als matriellrechtliche Voraussetzung für die Nichterhebung von DB und DZ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

…Als Grundlage für diese Vorgehensweise seien die Bestimmungen des NeuFöG angeführt worden. Eine Erklärung über die Neugründung eines Betriebes sei bis zum Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung am 13.8.2002 nicht vorgelegt und auch nicht im Zuge der Prüfung nachgebracht worden. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung…

UFSG RV/0414-G/07Rechtzeitige Vorlage des NeuFöG-Formulares bei Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2009

…Formulars für die Selbsterklärung in Betracht." Dementsprechend wurde auch nach § 4 Abs. 4 des NeuFöG eine Rückerstattung nur für die Fälle zugelassen, bei denen der amtliche Vordruck noch nicht aufgelegt war (vor dem 1. September 1999). Grundsätzlich sind für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die…

UFSW RV/1281-W/09Nachweis der Postaufgabe einer Eingabe ist vom Antragsteller zu erbringen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2013

…. Bezirk, Zl. XXXX. Eine Erklärung der Neugründung ("NeuFö1") sei dieser Gewerbeanmeldung nicht beigelegt gewesen. Für diese Eingabe entstehe daher gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 GebG die Gebührenschuld in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren erster Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in…

UFSW RV/2204-W/081. Befreiung nach dem NeuFöG 2. Festsetzung von Gesellschaftsteuer gemäß § 201 BAO mehr als 1 Jahr nach Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2011

…In der dagegen eingebrachten Berufung wandte die Bw. ein, dass weder im Gesetz noch von der Rechtsprechung eine Unterfertigung des NEUFÖG-Formulares durch den Betriebsinhaber gefordert werde und liege jedenfalls dabei keine materiell-rechtliche Voraussetzung vor. Es komme daher die allgemeine Regelung des § 85 Abs…

UFSW RV/2201-W/081. Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem NeuFöG 2. Festsetzung gemäß § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2011

…die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge nicht erhoben wird") das Kästchen: "Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben" und bei Punkt 4: (in dem es heißt: "Diese Erklärung wird (voraussichtlich) bei folgenden Behörden vorgelegt werden") das Kästchen: "Bezirkshauptmannschaft. Der zweite in Kopie übermittelte Vordruck NeuFö1 ist mit 5…

UFSW RV/2661-W/06Bei Betriebsübertragungen ist die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Formulares NeuFö 3 materielle Voraussetzung für die Befreiung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

… 3, 4 und 7 für Betriebsübertragungen sinngemäß anzuwenden. Nach § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. So hat der neue Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck vorzulegen, in dem die Übertragung erklärt wird…

UFSW RV/1654-W/11Betriebsübertragung - keine Befreiung nach dem NeuFÖG bei Vorlage einer Kopie des NeuFÖG-Formulares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…der Anspruch nicht verfristet sein. Der Antrag wurde pünktlich und fristgerecht eingebracht, dass Ihrer Auffassung nach zufolge richtige Formular wird unter einem nachgereicht." Das dem Schreiben angeschlossene Original des Vordruckes NeuFö1 - Erklärung der Neugründung vom 21. Juni 2010 ist vom Bw. unterschrieben und enthält eine…

UFSW RV/3450-W/08Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (bei Betriebsübergabe wurde nicht Formular NeuFö 3, sondern Formular NeuFö 1 vorgelegt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012

…der Berechnung der Freibetrag nach § 5a Abs. 2 Z. 2 NeuFöG in der Höhe von € 75.000,-- zu berücksichtigen gewesen wäre, da eine Betriebsübertragung vorliegt. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 23. April 2008 als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/1465-W/04Voraussetzungen für die Befreiung von den Stempelgebühren nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…das Zentrale Gewerberegister erging am 17. Oktober 2006 folgender Vorhalt des UFS an die Bw.: "Materielle Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung nach § 1 Z 1 NeuFöG ist, dass der Betriebsinhaber bei der dafür in Betracht kommenden Behörde einen amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Neugründung erklärt…