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UFSL RV/1032-L/05Berechnung der Erdgasabgabevergütung mit der Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008Teil 1/2

…zum 20. November 2003 eine Betriebsprüfung (BP) durchgeführt. Dabei wurde folgendes festgestellt. Seit 2000 werde die 44%-Methode bei Berechnung der Erdgasabgabe(vergütung) angewendet: Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Dieses Ergebnis sei in Normkubikmeter umzurechnen (1 Normkubikmeter entspreche ca. 10 kWh…

UFSL RV/1060-L/05Berechnung der Erdgasabgabevergütung mit der Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2008Teil 2/2

…mit einem Wirkungsgrad von 44% erfolgt. Die zur Erzeugung der elektrischen Energie aufgewendete Menge an Erdgas ist daher nach der folgenden Formel zu berechnen: Erdgaseinsatz für Erzeugung elektrischer Energie = Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Das Ergebnis ist in Normkubikmeter Erdgas…

UFSL RV/1217-L/06Vergütung von Erdgasabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2011Teil 1/2

…Auch sei kein anderer Wirkungsgrad nachgewiesen, daher sei die Erdgasabgaberückvergütung nach der folgenden Formel zu berechnen: Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Dieses Ergebnis sei in Normkubikmeter umzurechnen (1 Normkubikmeter entspreche ca 10 kWh) und danach mit 0,60 zu multiplizieren. Von…

UFSL RV/1032-L/05Berechnung der Erdgasabgabevergütung mit der Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008Teil 2/2

…mit einem Wirkungsgrad von 44% erfolgt. Die zur Erzeugung der elektrischen Energie aufgewendete Menge an Erdgas ist daher nach der folgenden Formel zu berechnen: Erdgaseinsatz für Erzeugung elektrischer Energie = Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Das Ergebnis ist in Normkubikmeter Erdgas…

UFSL RV/1256-L/09Vergütung von Erdgasabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010

…mit einem Wirkungsgrad von 44% erfolgt. Die zur Erzeugung der elektrischen Energie aufgewendete Menge an Erdgas ist daher nach der folgenden Formel zu berechnen: Erdgaseinsatz für Erzeugung elektrischer Energie = Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Das Ergebnis ist in Normkubikmeter Erdgas…

UFSL RV/1253-L/08Vergütung von Erdgasabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2010

…mit einem Wirkungsgrad von 44% erfolgt. Die zur Erzeugung der elektrischen Energie aufgewendete Menge an Erdgas ist daher nach der folgenden Formel zu berechnen: Erdgaseinsatz für Erzeugung elektrischer Energie = Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Das Ergebnis ist in Normkubikmeter Erdgas…

UFSL RV/1060-L/05Berechnung der Erdgasabgabevergütung mit der Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2008Teil 1/2

…einem Wirkungsgrad von 44% erfolgt. Die zur Erzeugung der elektrischen Energie aufgewendete Menge an Erdgas ist daher nach der folgenden Formel zu berechnen: Erdgaseinsatz für die Erzeugung elektrischer Energie = Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie) dividiert durch 0,44. Das Ergebnis ist in Normkubikmeter Erdgas…

UFSL RV/0273-L/03Vergütung Erdgasabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2004

…Erdgas mit einem Wirkungsgrad von 44% erfolge. Die zur Erzeugung der elektrischen Energie benötigte Menge an Erdgas sei daher nach der folgenden Formel zu berechnen: Erdgaseinsatz für die Erzeugung elektrischer Energie = Nettostromerzeugung (Output an elektrischer Energie)/0,44. Dieses Ergebnis sei in Normkubikmeter umzurechnen…

UFSG RV/0212-G/08Vergütung von Erdgasabgabe bei KWK-Anlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Heinz Zavecz und Dr. Wolfgang Bartosch im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der Bw, vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H…