…körperliches Gebrechen, beispielsweise Nachtblindheit, außergewöhnlich hohe berufliche Verantwortung) auf Grund der typisierenden Betrachtungsweise die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr nicht zu begründen. Die andere wesentliche Frage ist, inwiefern der Wohnsitz in B tatsächlich notwendig ist und inwieweit dem Bw ein vollständiger Umzug an den Arbeitsort Wien…
…mühelosen und konstant erreichbaren Sehschärfe. Wird die Sehschärfe mit Mühe, allenfalls nur transitorisch erreicht (Glaskörpertrübungen) oder liegen sonstige Komplikationen (Augenzittern, Nachtblindheit, Narben und Gewebsschäden des Augapfels) vor, dann ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit innerhalb des vorgesehenen Rahmens entsprechend höher einzuschätzen. Für die Beurteilung der Minderung…