…vom 14.12.1994, 94/16/0050, nur für eine nicht rückzahlbare Mietzinsvorauszahlung zutreffend. Einmalige Zahlungen sind nur dann mit ihrem vollen Wert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn bei vorzeitiger Vertragsauflösung keine Erstattung erfolgen soll (vgl. dazu auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band 1, 2…
…vom 14.12.1994, 94/16/0050, nur für eine nicht rückzahlbare Mietzinsvorauszahlung zutreffend. Einmalige Zahlungen sind nur dann mit ihrem vollen Wert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn bei vorzeitiger Vertragsauflösung keine Erstattung erfolgen soll (vgl. dazu auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band 1, 2…
…auf Grund Verjährung nicht mehr abänderlich. Der vorläufige Bescheid wird laut Judikatur automatisch zum endgültigen. Weiters wurde die L -Lebensversicherung, die innerhalb der steuerlichen Mindestbindungsfrist zurückgekauft wurde, bei der Veranlagung 1996 bis einschließlich 2004 nicht mehr als Sonderausgabe berücksichtigt. Gemäß § 18 EStG sind jedoch die…
…Anwendung der gesellschaftsrechtlichen, handelsrechtlichen und umgründungssteuerrechtlichen Bestimmungen, schon jetzt mit Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich zu. § 13 - ANSPRÜCHE DER STILLEN GESELLSCHAFTERIN BEI BEENDIGUNG DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES 1. Scheidet die stille Gesellschafterin durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen ganz oder teilweise aus der stillen Gesellschaft aus, so hat…
…gänzlich gestrichen werde. Daraufhin habe der Rechtsvertreter der Berufungswerberin einen Vorschlag zur Abänderung des betreffenden Vertragspunktes unterbreitet, wonach die Dauer des Kündigungsverzichtes auf 5 Jahre verringert werde und auch innerhalb dieser Dauer eine Kündigung durch die Bestandnehmerin bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten möglich sein sollte. Auch nach…
…der Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 2 GebG betrifft, wird entgegnet, dass bei diesem gegenständlichen Vertrag keine Nutzungsrechte an Markenrechten übertragen wurden. Ein Teilstattgabe ist daher nicht möglich. 9. Bedingte Leistungen gemäß § 26 GebG Nach Ansicht der Bw. liegt kein Fall des…
…90/15/0034, hat der Verwaltungsgrichtshof bei identen Kündigungsmöglichkeiten der Vermieterin die Aufhebung des Bescheides ausschließlich mit dem besonders vereinbarten und im Klagswege durchsetzbaren Präsentationsrecht begründet. Das Vorbringen der Bw., die vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten der Vermieterin im Vertragspunkt § 2 seien nahezu ident mit den wichtigen…
…Dem wäre gewerberechtlich nichts im Wege gestanden. Nach der Aktenlage existierten am Tag der Unterfertigung des Einbringungsvertrages maximal zwei aufrechte Vertragsverhältnisse. Dabei handelte es sich um die Geschäftsführung der [F_GmbH] (die zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt - siehe zusammenfassend Punkt 3.1.2.4…
…einer eine beide Vertragsteile bindende Dauer nicht. Denn auch eine längere Kündigungsfrist kann vernünftigen wirtschaftlichen Erwägungen entsprechen, so beispielsweise dann, wenn ein Bestandverhältnis wegen besonderer Verhältnisse nicht unter Einhaltung einer kurzen Kündigungsfrist gelöst werden kann (VwGH v. 11.6.1970, 797/69). Bei der Vermietung…
…Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des Bestandnehmers bestimmt werden. (Klang in Klang…
…Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des Bestandnehmers bestimmt werden. (Klang in Klang…
…Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des Bestandnehmers bestimmt werden. (Klang in Klang…
…einer eine beide Vertragsteile bindende Dauer nicht. Denn auch eine längere Kündigungsfrist kann vernünftigen wirtschaftlichen Erwägungen entsprechen, so beispielsweise dann, wenn ein Bestandverhältnis wegen besonderer Verhältnisse nicht unter Einhaltung einer kurzen Kündigungsfrist gelöst werden kann (VwGH v. 11.6.1970, 797/69). Bei der Vermietung…
…Instanz und ergänzte ihr Vorbringen, dass es sich bei folgenden Verpflichtungen um keine typischen Verpflichtungen des Bestandnehmers handle, weswegen diese keiner Tarifpost des § 33 GebG unterlägen: Zustimmung im Rahmen der Willensbildung der Neustrukturierung der Österreichischen Fußball-Bundesliga (Punkt 2.6. des Vertrages); Zusicherung der Verwendung…
…Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des Bestandnehmers bestimmt werden. (Klang in Klang…
…Dauer des Bestandverhältnisses muss aber nicht schon im Voraus bestimmt sein. Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis oder durch die Umstände, etwa den Zweck des Vertrages wie bei Sommerwohnungen, oder durch den Bedarf des Bestandnehmers bestimmt werden. (Klang in Klang…