…so sei dies schlichtweg unrichtig. Die Abgabenbehörde habe insbesondere jene Vertragsstrukturen, die dem Mietrechtskauf und der Kaufpreisermittlung zugrunde gelegt worden seien, unzutreffend dargestellt. So gehe die Beurteilung des Leasingverhältnisses als ein jederzeit aufkündbares Mietrecht völlig ins Leere. Bei vertragskonformen Verhalten der Bestandnehmer zähle eine Kündigung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.B.GmbH, Reinigungsfirma, W.(H.str.), vertreten durch Dr. Josef Weller, Steuerberater, 1150 Wien, Mariahilferstraße 140, vom 27. August 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom…
…wurden nicht beanstandet. Zu den näheren Umständen, die dem Mietrechtskauf zugrunde lagen wurden seitens der Bp keine Feststellungen getroffen. Die aufgrund der Kürzung von Betriebsausgaben durch die Bp der Einkommensteuer zugrunde gelegten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betrugen ATS -1.025.018,00. Der demnach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Kofler, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufungen des Bw, Gde X, S-Straße xx, vertreten durch die WT Steuerberatungsges.m.b.H., Gde X…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufungen der Bw, vertreten durch Reiner & Reiner Steuerberatungs GmbH, 6890 Lustenau, Schillerstraße 22, vom 15. Dezember 2009 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P.M.., N., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Februar 2004 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert…
Eine detaillierte Prognoserechnung iSd § 2 Abs. 4 L-VO sei einzureichen. Aus dieser müsse auch eine realisierbare, konkrete Fremdmitteltilgung hervorgehen. | 2. | Detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für die Jahre 1995 bis 2002 seien einzubringen. Bisher würden lediglich Abrechnungen der Firma I. vorliegen. | 3…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. VS und die weiteren Mitglieder Mag. R, WKundAK über die Berufung der XPrivatstiftung,Adresse, vertreten durch StbGmbh,Adresse, vom 5. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hauptstadt, vertreten durch Mag. AV, vom 6. März…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.W., Adr., vertreten durch Dr. Walter Kristen Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsGmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1130 Wien, Lainzerstraße 35, vom 28. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse1, vertreten durch die Steuerberatungskanzlei Mag. Erich Halbartschlager Steuerberatung GmbH in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 1a, vom 11. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 11. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. August 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Laut dem am 27. Juli 2007 abgeschlossenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder ADir. RR Leopold Stetter, Gustav Anderst und Michael Haim über die Berufung des Herrn D.S., X., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Dr. Michael Simma über die Berufungen des Bw, vertreten durch WT, vom 27. August 2008 gegen die gemäß § 295a BAO abgeänderten Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., in MA, vertreten durch WT, vom 25. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Zell am See vom 21. Mai 2007 betreffend Umsatzsteuer 2005 und Einkommensteuer 2005 und über die Berufung vom 26. Mai 2008…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Hans Bruckberger, 1050 Wien, Mittersteig 10/5, gegen die Bescheide des Finanzamtes X. betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1994 bis 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Statt gegeben. Die Bescheide betreffend Einkommensteuer…
Der Differenzbetrag sei der Bw. außerbilanzmäßig und dem Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (Nettodifferenz 1992: ATS 4.684,09 + Vorsteuerkürzung 1992: ATS 468,41 = außerbilanzmäßige Zurechnung und verdeckte Ausschüttung 1992: ATS 5.152,50). Berufungsausführungen: Die vorgelegten Aufzeichnungen über Dienstreisen sollen nur die…