…nbsp; Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde II. Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen…
…Übertragung des Depots auf einen anderen Steuerpflichtigen als auch der Wechsel desselben Steuerpflichtigen zu einem anderen Kreditinstitut eine kestpflichtige "Entnahme" auslöst (sh. Jakom/Marschner EStG, 2011, § 95 Rz 31). Korrespondierend dazu gewährt § 95 Abs 7 EStG 1988 konsequenterweise (dem Erwerber) eine KESt-Gutschrift bei Depoteinlage…
…Z 1 lit. a Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung der KESt unterliegen. Dazu zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Zum Wesen der verdeckten Ausschüttung siehe Doralt, EStG 4, Tz 33 ff und VwGH vom 12.9.2001, 96/13/0043…
…Termine (z.B.: zeitnahe Vorlage von Unterlagen nach der mündlichen Berufungsverhandlung) zu wahren. Der festgesetzte Verspätungszuschlag von 7,40 % der Bemessungsgrundlage - absolut € 96,20 - erscheint daher im Bezug auf das Gesamtverhalten der Bw. als angemessen und nicht unbillig und sollten dazu beitragen die Bw…
…Vorschriften des EStG 1988 über die Veranlagung und Entrichtung der Steuer sind nach § 24 Abs. 3 KStG 1988 sinngemäß anzuwenden. Gemäß Art. 11 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem…
…Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…wird. Zu klären gilt, ob die Zinserträge iHv. 15.780,51 S, die auf einem österreichischen Girokonto angefallen sind, der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen oder nicht. § 98 Z. 5 lit.a EStG 1988 (idF. BGBl. 1993/12 ab der Veranlagung 1993), der auch für die Körperschaftsteuer…
…1. Gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1 KStG gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 KStG, dass sich die Steuerpflicht nur auf Einkünfte im Sinne des § 98 des Einkommensteuergesetzes 1988 erstreckt. Gemäß § 98 Abs. 1 Z. 5 lit. d) EStG…
…Anrechnung der Kapitalertragsteuer blieben unberührt. Gemäß § 46 Abs. 1 EStG 1988 in der damals geltenden Fassung werden u.a. auf die Einkommensteuerschuld angerechnet: 1. Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen, 2. die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte entfallen…
…keinen Antrag auf Erstattung der KESt für 2011 gestellt habe. Das Finanzamt legte daraufhin die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor (vgl. Verf 46 vom 2. August 2012). Über die Berufung wurde erwogen: Die hier maßgebliche gesetzliche Bestimmung des § 97 Abs. 4 EStG 1988 …
…| 890,20 | KESt 25% | 363,38 | 453,12 | 0,00 | 222,55 4.) Kapitalertragsteuer Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird die Einkommensteuer u.a. bei inländischen Kapitalerträgen durch Abzug von Kapitalertragsteuer erhoben. Zu den inländischen Kapitalerträgen gehören gemäß …
…Abs. 4 und 5 BWG unterliegt daher als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG iVm den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312, die als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG oder als gewinnbeteiligte Forderungen gemäß …
…gegeben, zu seinem Berufungsbegehren nochmals Stellung zu nehmen. Eine Äußerung des Bw. dazu erfolgte nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen…
…zu seinem Berufungsbegehren nochmals Stellung zu nehmen. Eine Äußerung des Bw. dazu erfolgte jedoch nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen…
…Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 EStG 1988 sind ua. Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Z 1a) und Zinsen…
…Die vom Bw. urgierten Verwaltungskosten in Höhe von S 1.400,-- wurden somit berücksichtigt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel…
…Gattin einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt, berechtigt noch nicht zur Annahme, die verdeckte Ausschüttung sei ihm alleine zugeflossen, zumal die den verdeckten Ausschüttungen zugrunde liegenden Geschäfte nicht nur seinem Tätigkeitsgebiet zuordenbar sind. Die Kapitalertragsteuer beträgt gemäß § 95 Abs. 1 EStG in der für…
…Hinsicht zählen § 27 Abs. 1 Ziffer 7 EStG 1988 zufolge Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Ziffer 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftung an Begünstigte und Letztbegünstigte zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wenn mit der Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG vom 26. März 2008 die…