UFSZ2L ZRV/0290-Z2L/03Irrtum der Zollbehörde in Zusammenhang mit der Einreihung von "Kunststoffschweinchen" in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.01.2005 …von Tieren oder nichtmenschlichen Wesen, auch wenn sie überwiegend
menschliche physische Merkmale aufweisen (z. B. Engel, Roboter, Teufel,
Monster), einschließlich solcher für Marionettentheater.
Spielzeugwaffen
aller Art.
Baukästen
(mechanische, Steinbaukästen usw.).
Spielfahrzeuge
(ausgenommen Spielfahrzeuge der Pos. 9501): Wagen, Automobile,
Eisenbahnzüge, Flugzeuge, Schiffe usw. und Zubehör (Schienen…