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4 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1435-W/12DB-/DZ-Pflicht für Altersteilzeit und Sozialplanzahlungen an Dienstnehmer mit Abfertigung neu
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…6 EStG 1988 auf § 67 Abs. 8 EStG 1988 anzuwenden sei. Anders verhalte es sich daher, wenn gleichzeitig Anwartschaften gegenüber Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) bestünden. Diesfalls sei nämlich kein steuerlicher Zusammenhang der Sozialplanzahlung mit § 67 Abs. 6 EStG 1988 gegeben, weshalb diese Zahlungen in die Bemessungsgrundlage des…

UFSG RV/0766-G/07Können freiwillige Abfertigungen im Abfertigungssystem "neu" begünstigt gem. § 67 Abs. 6 EStG 1988 versteuert werden und kann dafür die Befreiungsbestimmung des § 41 Abs. 4 FLAG in Anspruch genommen werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…das alte Dienstverhältnis, welches vor dem 1.1.2003 geendet habe - auszuzahlen. In beiden Fällen sei es daher bei beiden nunmehrigen MVK-Dienstnehmern deswegen zu einer freiwilligen Abfertigung gekommen, weil durch die vormalige Auflösung auf die Abfertigung "alt" verzichtet habe werden müssen. In diesem Fall…

UFSF RV/0041-F/09Offene Fünftelbeträge bei Betriebsaufgabe absetzbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2010

…68 lit. c EStG ordne für den Fall der Übertragung bestehender Abfertigungsverpflichtungen an eine MVK als auch für den Fall einer Abfertigungsauszahlungsverpflichtung - soweit eine steuerfreie Auflösung der Abfertigungsrückstellung in den Jahren 2002/2003 erfolgte - die gleichmäßige Verteilung der Betriebsausgaben auf fünf Jahre an. Die Einkommensteuerrichtlinien…

UFSK RV/0069-K/06Dienstverhältnis eines nichtselbständigen Versicherungsangestellten mit der Ehefrau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.07.2007

…MV-Kasse: VBV Mitarbeitervorsorgekasse AG, Untere Donaustraße 49-53, 1020 Wien, MVK-Leitzahl: 71600 Bruttogehalt: pro Monat: EUR 300,00 fällig am: Weitere Lohn/Gehalts-Vereinbarungen:............................ Urlaubsanspruch pro vollem Jahr: 30.00 Stunde(n) Anrechnung von Vordienstzeiten bei Eintritt (Jahre/Monate):.........., Einstufung:............, Abfertigung alt:............, Urlaub:...…