…Bücher, sonstige Studienkosten, Kosten für Studiumsunterhalt sowie Pflichtversicherungen und ähnliche Unterhaltskosten) sowie in Verbindung mit einem Mängelrügeverfahren anlässlich des Erwerbes von privatem Wohnraum Prozesskosten in Höhe von 221.098,48 S als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid 2001 vom 23. August 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Mag. Britta Gruber, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Grabenweg 3, vom 30. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 24. Oktober 2007, Zl. a, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der ( damals durch die Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Graf von Westphalen, Bappert und Modest, Hamburg, Deutschland, vertretenen) WR, 3664 1234M, vom 7. Juni 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 2. Mai 2002, Zl. 610…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Alois Winklbauer und Amtsdirektor Siegfried Köhldorfer über die Beschwerde der WR Betriebsges.m.b.H., MB, vertreten durch Dr.Alois Autherith (als Masseverwalter im Konkursverfahren zu 1111 des LG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S. KG, W., vertreten durch MMag. Dr. Irmtraud Oraz, 1150 Wien, Goldschlagstraße 64/26, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch ADir. RR Elisabeth Gürschka, betreffend Zurücknahmeerklärung einer Berufung (§ 85 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und ADir. Karl-Heinz Klumpner im Beisein der Schriftführerin Frau Alexandra Dumpelnik über die Beschwerde der D-GmbH, Adr, vertreten durch PNHR Dr. Pelka…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und ADir. Karl-Heinz Klumpner im Beisein der Schriftführerin Frau Alexandra Dumpelnik über die Beschwerde der D-GmbH, Adr, vertreten durch PNHR Dr. Pelka…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A., vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 29. September 2005, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Bescheid betreffend wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 28. Februar 2002 meldete der Beschwerdeführer (Bf.) 29…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A., vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 28. September 2005, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 22. Mai 2002 meldete der Beschwerdeführer (Bf.) 32…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Anschrift, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 4. Februar 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X vom 10. Jänner 2011, Zl. 000/00000/22/2005, betreffend Eingangsabgaben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A., vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 30. September 2005, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 10. Oktober 2002 meldete der Beschwerdeführer (Bf.) 33…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der D, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/0000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A., D-20095 Hamburg, vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 28. September 2005, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 18. September 2002 meldete der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. R., gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Klagenfurt vom 10. September 2002, GZ. 400/90125/54/99, betreffend Altlastenbeitrag, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr.Peter Csoklich, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Innsbruck, vertreten durch Mag.Reinhard Bichler, vom 26. März 2002, GZ. 800/06833/2001, betreffend Nacherhebung von Eingangsabgaben gemäß Artikel 201 Abs.1 Buchstabe a…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 7. Oktober 2002, GZ. 610/9216/2/2001, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und ADir. Karl-Heinz Klumpner im Beisein der Schriftführerin Frau Alexandra Dumpelnik über die Beschwerde der D-GmbH, Adr, vertreten durch PNHR Dr. Pelka…