Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ewald Kapeller gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die im Lohnzettel der Fa. Firma…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 13. Juli 2005, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 8. Juni 2005, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) teilweise stattgegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid vom 10. August 2001 des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für das Jahr 2000 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Hintersonnleitner Bw, vom 14. Mai 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001 betreffend den Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem. § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 9. November 2003 des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wiener Neustadt betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 2003 vom 28. Oktober 2003 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, Adresse, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer, 4650 Lambach, Marktplatz 2, vom 29. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Juli 2008 betreffend Abweisung eines Ansuchens auf Rückzahlung einbehaltener Lohnsteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 19. Mai 2000 des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien vom 12. Mai 2000 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 4. Februar 2000 betreffend Rückforderung zu Unrecht erstatteter Lohnsteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 14. Mai 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. April 2001 betreffend die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gem § 240 Abs. 3 BAO vom 16.12.1999 bzw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 11. März 2002 des Bw. gegen den Bescheid vom 26. Februar 2002 des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 2001 wie folgt entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. Mai 2001, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. April 2001, betreffend die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO für das Jahr 1994, entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. November 2004 betreffend den Antrag gemäß § 240 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer vom 17.12.2001 für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 21. März 2001 des Bw., vertreten durch Exinger GmbH, gegen den Bescheid vom 14. März 2001 des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 2000 wie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung 15. Mai 2001 des Bw. gegen den Bescheid vom 4. April 2001 des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 1999 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 15. September 2003 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 25. Oktober 2001 des Bw. gegen den Bescheid vom 3. Oktober 2001 des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für das Jahr 1999 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) hat in ihrer Erklärung…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…