…Eine verbleibende Person, Herr C, gab schließlich an, dass im Augebiet Kulturpflegearbeiten für die Forstverwaltung D durchgeführt werden würden und er die Männer in Vertretung des Revierförsters beaufsichtigen würde. Die Männer seien für die Firma E, deren Inhaber ein Tscheche sei, tätig. Der genannte Revierförster…
Es war daher wie aus dem Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 4. November 2011
…als Forstarbeiter würden Personen gelten, die bei Schlägerungsarbeiten mitwirken sowie Personen, die mit Aufforstungs- und Kulturpflegearbeiten unter Einsatz von Motorsägen oder sonstigen Kulturwerkzeugen betraut seien. Nicht als Forstarbeiter gelten würden Personen, die im Rahmen von Forstbetrieben andere Tätigkeiten ausführen würden (zB Kfz-Lenker oder in…
…Als Forstarbeiter gelten Personen, die bei Schlägerungsarbeiten mitwirken, sowie Personen, die mit Aufforstungs- und Kulturpflegearbeiten unter Einsatz von Motorsensen oder sonstigen Kulturwerkzeugen betraut sind. Nicht als Forstarbeiter gelten Personen, die im Rahmen von Forstbetrieben andere Tätigkeiten ausführen (zB Kraftfahrzeuglenker oder in Sägewerksbetrieben beschäftigte Arbeitnehmer oder…