…der V- Bank zusammengefasst und als Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 Abs. 4 BWG gewertet worden, deren Risiko als "Klumpenrisiko" bezeichnet werde. Daher sei diese bemüht gewesen, bei der Beurteilung des gesamten Kreditrisikos der Gruppe darauf zu achten, dass die Sanierung eines Gruppenmitglieds nicht durch…
…der V- Bank zusammengefasst und als Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 Abs. 4 BWG gewertet worden, deren Risiko als "Klumpenrisiko" bezeichnet werde. Daher sei diese bemüht gewesen, bei der Beurteilung des gesamten Kreditrisikos der Gruppe darauf zu achten, dass die Sanierung eines Gruppenmitglieds nicht durch…
…Bw. seitens der finanzierenden Banken gedrängt, bei dem der Bw. angeschlossenen Firmenkonglomerat eine Bereinigung herbeizuführen, weil die Banken das so genannte "Klumpenrisiko" nicht mehr leicht überblicken konnten, worauf die Bw. den Rückzug auf das Kerngeschäft eingeleitet habe. In dieser Situation haben sich Umstände ergeben, die…