Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb-Ges, vom 9. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 5. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 nach der am 11. April 2007 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als…
…relativ) als geringfügig zu bewerten ist (siehe TAUCHER, SWK Heft 10, S 555). Ein Differenzbetrag (Kaufkraftdifferenz) von € 8,90 zwischen Inlands- und Auslandtagessatz, wie in meinem Fall, kann sowohl absolut als relativ als auch erheblich angesehen werden. Der aus meinem Aufenthalt resultierende Betrag von …
Werden wie im vorliegenden Streitpunkt dargelegt, die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…