…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…Im Rahmen des erstinstanzlichen Haftungsverfahrens wurden lediglich die Kassabuchauszüge für das Jahr 2007 vorgelegt. Demnach waren laufend Barmittel vorhanden, letztlich betrug der Kassaendbestand am 31. Dezember € 23.354,13. Am 13. Juli 2011 wurde zur Aufforderung der Abgabenbehörde erster Instanz die Gleichbehandlung aller Gläubiger…
…einer Brieftasche erfolgt wären, weshalb aus dem Kassasturz ohne Zurechnung der Ausgaben die Tageslosung nicht ermittelt werden könne. Unbestritten seien die Einnahmen dem Kassenendbestand abzüglich Wechselgeld zuzurechnen und so die Tageslosung zu ermitteln. Dies treffe auf den gegenständlichen Fall ebenfalls nicht zu. Die jeweiligen Kassiere…
…möglich sei. Diesen Ansprüchen würde die Buchhaltung der Berufungswerberin nicht genügen. Ihre Aufzeichnungen würden lediglich den als 'Tageslosung' bezeichneten Kassaendbestand eines Tages sowie 'Ausgaben' enthalten. Nachdem Tageskasse und Stahlkasse nicht ident seien, müssten Ausgaben die aus der Stahlkasse beglichen als Einlagen im Kassabuch aufgezeichnet werden…