…zitierten Aufzählung - wie dem Wortlaut der Erläuterungen deutlich zu entnehmen ist - um eine bloß beispielhafte Nennung der hier einzureihenden Waren handelt. Die betreffende Formulierung steht daher der Einreihung von Kaffeegetränken unter diese Position nicht entgegen. Die Bf. kann aus all diesen Gründen mit ihrem Einwand…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. K., vom 11. November 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Oktober 2004, GZ. 100/88768/2004-3, betreffend Verbindliche Zolltarifauskunft entschieden: 1.) Der zutreffende TARIC-Code der verfahrensgegenständlichen Ware…
…zitierten Aufzählung - wie dem Wortlaut der Erläuterungen deutlich zu entnehmen ist - um eine bloß beispielhafte Nennung der hier einzureihenden Waren handelt. Die betreffende Formulierung steht daher der Einreihung von Kaffeegetränken unter diese Position nicht entgegen. Die Bf. kann aus all diesen Gründen mit ihrem Einwand…
…Berechnung hervorgeht, dass im Betrieb des Bw. unter Ansatz eines Schwundes im Ausmaß von 2 % monatlich 980 Getränke, davon 782 Kaffeegetränke, verkauft wurden. Das Finanzamt wies den Antrag des Bw. auf Trennung der Entgelte nach dem Wareneingang ab 2006 mit Bescheid vom 24. März 2006…