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UFSI RV/0753-I/08Keine bescheidmäßigen Feststellungen über die Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…In der gesondert ergangenen Bescheidbegründung vom 2. September 2008 wurde noch ausgeführt, der Bw sei seit 1992 zur Erbringung von Ingenieurleistungen in E verpflichtet gewesen. Aus den Unterlagen der a1 Steuerverwaltung ergebe sich, dass die Einkünfte in den Jahren 1995-1999 zu 100% Österreich zuzuordnen…

UFSW RV/0139-W/05Unternehmereigenschaft, Vorbereitungshandlungen, Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…In der diesbezüglichen Beilage "Entwicklung des Anlagevermögens in EUR" unter der Rubrik "Zugang" sind betreffend des Betriebs- und Geschäftsgebäudes Ingenieurleistungen in Höhe von € 8.816,10 (bezogen von DI) sowie Planungsleistungen im Ausmaß von € 1.090,01 (bezogen von Ing.) verzeichnet. Mit Ersuchen…

UFSW RV/2085-W/05Vergleich über strittige Honorarforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2009

…Berufung wurde vorgebracht, dass es sich bei der "Abschlagszahlung" von € 22.000,-- um ein Diktat des wirtschaftlich Stärkeren (Gemeinde) handelte. Die von der Bundesingenieurkammer anerkannten und berechtigten Forderungen für Ingenieurleistungen wurden mit € 53.348,36 inkl. Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Die erbrachten Ziviltechnikerleistungen…

UFSL RV/1279-L/10Studium der Psychologie - kein Fortbildungsaufwand im Bereich Unternehmensberatung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2011

…bei speziellen Ingenieurleistungen oder Personalfragen. Für die Unternehmensberatung gibt es unterschiedliche Bezeichnungen: Wirtschaftsberatung ist keine offizielle Berufsbezeichnung mit gesetzlicher Grundlage. Oft wird auch der Anglizismus Consulting für die Beratung an sich und Consultancy oder Consultant für die Organisation oder Person des Beraters verwendet. Unternehmensberater ist…

UFSW RV/2093-W/05Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…Die vom Finanzamt in der Anfragebeantwortung angestellte typisierende Betrachtungsweise widerspreche somit der gesetzlichen Anordnung. Die gesetzlich normierte Vorgangsweise zur Bestimmung des Leistungsortes komme auch in der Rz 584 der Umsatzsteuerrichtlinien zum Ausdruck, wonach für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nicht § 3a Abs. 9 gelte…

UFSW RV/1223-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…Die vom Finanzamt in der Anfragebeantwortung angestellte typisierende Betrachtungsweise widerspreche somit der gesetzlichen Anordnung. Die gesetzlich normierte Vorgangsweise zur Bestimmung des Leistungsortes komme auch in der Rz 584 der Umsatzsteuerrichtlinien zum Ausdruck, wonach für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nicht § 3a Abs. 9 gelte…

UFSW RV/1692-W/05Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…Die vom Finanzamt in der Anfragebeantwortung angestellte typisierende Betrachtungsweise widerspreche somit der gesetzlichen Anordnung. Die gesetzlich normierte Vorgangsweise zur Bestimmung des Leistungsortes komme auch in der Rz 584 der Umsatzsteuerrichtlinien zum Ausdruck, wonach für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nicht § 3a Abs. 9 gelte…

UFSW RV/0963-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…Die vom Finanzamt in der Anfragebeantwortung angestellte typisierende Betrachtungsweise widerspreche somit der gesetzlichen Anordnung. Die gesetzlich normierte Vorgangsweise zur Bestimmung des Leistungsortes komme auch in der Rz 584 der Umsatzsteuerrichtlinien zum Ausdruck, wonach für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nicht § 3a Abs. 9 gelte…

UFSW RV/1859-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…Die vom Finanzamt in der Anfragebeantwortung angestellte typisierende Betrachtungsweise widerspreche somit der gesetzlichen Anordnung. Die gesetzlich normierte Vorgangsweise zur Bestimmung des Leistungsortes komme auch in der Rz 584 der Umsatzsteuerrichtlinien zum Ausdruck, wonach für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nicht § 3a Abs. 9 gelte…

UFSW RV/0458-W/06Leistungsort bei von Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2006

…Die vom Finanzamt in der Anfragebeantwortung angestellte typisierende Betrachtungsweise widerspreche somit der gesetzlichen Anordnung. Die gesetzlich normierte Vorgangsweise zur Bestimmung des Leistungsortes komme auch in der Rz 584 der Umsatzsteuerrichtlinien zum Ausdruck, wonach für Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nicht § 3a Abs. 9 gelte…

UFSL RV/0157-L/02Bauherrenmodell - Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2004Teil 1/2

…Gesamtpreis wird wie folgt zur Zahlung fällig: Ausbaustufe I | 10 % | 7 Tage nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung für Baugesuch, Planung und Ingenieurleistungen | 25 % | Bei Fertigstellung der 1. Geschossdecke (KG) | 45 % | Bei Rohbaufertigstellung samt Dacheindeckung | 15 % | Bei Fertigstellung…

UFSL RV/0156-L/02Bauherrenmodell - Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2004Teil 1/2

…Gesamtpreis wird wie folgt zur Zahlung fällig: Ausbaustufe I | 10 % | 7 Tage nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung für Baugesuch, Planung und Ingenieurleistungen | 25 % | Bei Fertigstellung der 1. Geschossdecke (KG) | 45 % | Bei Rohbaufertigstellung samt Dacheindeckung | 15 % | Bei Fertigstellung…

UFSL RV/0100-L/02Bauherrenmodell Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…werden. 3.2. Der einvernehmlich vereinbarte Gesamtpreis wird wie folgt zur Zahlung fällig: Ausbaustufe/Rohbau | 10 % | 7 Tage nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung für Baugesuch, Planung und Ingenieurleistungen | bezahlt am 17. Juli 1992, 120.000,00 S | 35 % | Am 30…

UFSL RV/0101-L/02Bauherrenmodell Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…werden. 3.2. Der einvernehmlich vereinbarte Gesamtpreis wird wie folgt zur Zahlung fällig: Ausbaustufe/Rohbau | 10 % | 7 Tage nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung für Baugesuch, Planung und Ingenieurleistungen | bezahlt am 17. Juli 1992, 120.000,00 S | 35 % | Am 30…