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4 Treffer1575 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0343-I/10"Wetten" auf aufgezeichnete Hunde- oder Pferderennen: Mangels Wette auf ein zukünftiges Ereignis und Kenntnis über Rahmenbedingungen sowie aufgrund zufallsgenerierter Auswahl der Rennen und der Höhe der Quote liegt keine Sportwette, sondern Glücksspiel iSd § 1 Abs. 1 GSpG vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2013

…getroffen: "Glücksspiele (§1 (1) GSpG) gem. § 33 TP 17 (1) Zi 7b Die als Wetten auf bereits stattgefundene Ereignisse angebotenen Hunderennen (6 oder 8 Hunde) oder Pferderennen sind Glücksspiele (§ 1 (1) GSpG), welche von einem Veranstalter angeboten oder organisiert werden und unterliegen gemäß § 33 TP…

UFSG RV/0600-G/08Aufgezeichnete Hundewetten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010Teil 1/2

…Vertragsabschluss bekannt. Die Wetten werden entweder an eigenen Standorten des Buchmachers oder an fremden Standorten vom Buchmacher abgewickelt, wobei Global Draw die Hunderennen samt Zubehör auf zwei Arten anbietet, nämlich einerseits in Form von Wettterminals und andererseits auf Leinwand mit Einbezahlung bei einer Kasse (Kassensystem)…

UFSL RV/0621-L/10Schätzung eines Wettbüros wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…Umsätze Automaten Fußball, Umsätze Automaten Live-Wette Fußball, Umsätze Automaten Hunderennen und Umsätze Hundekassen) durch den Unabhängigen Finanzsenat anerkannt. Nicht gefolgt werden kann hinsichtlich des Ansatzes einer 65%-igen Provision, da sich im Finanzamtsakt ausschließlich Hinweise und Verträge über 50%-ige Provisionen finden. Der Abzug…

UFSG RV/0600-G/08Aufgezeichnete Hundewetten fallen nicht unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010Teil 2/2

…der Bw. sogar ausdrücklich zugestanden, wenn sie selbst davon spricht, dass das abzuspielende Hunderennen mittels Zufallsgeneratoren ausgewählt werde. Derartige Annahmen können auf Grund des Standes der Technik im Jahr 1919, wo nicht einmal Tonfime geschweige denn analoge oder gar digitale Bildwiedergabeverfahren bekannt waren, ausgeschlossen werden…