…bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln sind solche Wirtschaftsgüter, die wie Einbaumöbel, Decken und Wandverkleidungen aus Holz in Hotelräumen. Sie können in wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach der Verkehrsauffassung dementsprechend technisch vom Gebäude (der Gebäudesubstanz) getrennt werden und dienen auch einem besonderen Zweck, nämlich der Wohnlichmachung der Räume …
…und private Wohnzwecke, ÖStZ 2001/939, der zum Ausdruck bringt, dass die Nutzung von Hotelräumen aus betrieblichen (unternehmerischen) Gründen zur Unternehmenssphäre zähle und nicht als Eigenverbrauch zu erfassen sei. Eine solche betriebliche Nutzung liege nach Beiser auch dann vor, wenn der Unternehmer zB Spät-, Nacht-…
es sich bei der im gegenständlichen Fall erfassten Adresse - Angabe eines Platzes ohne Nennung einer Hausnummer - um keine ausreichend spezifizierte Adresse handelt, an welche eine Lieferung hätte vorgenommen werden können. Im Schreiben der Bw. vom 29. August 2007 wird vorgebracht, aus dem EDV-Sachverständigengutachten gehe…