…als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offengelegt und die sich daraus ergebenden Beträge den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wurden. Dabei galt nach gängiger Verwaltungspraxis und einhelliger Judikatur und Literatur, im Hinblick auf begangene Hinterziehungen von Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen JK , Vermietung, geb. 19XX, whft. in T, vertreten durch Peter Eberharter, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder in 4452 Ternberg, Jägerweg 11, wegen des…
…Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, N allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG vorzuwerfen, weil die gegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldungen im Zuge der Selbstanzeige zwar verspätet, aber noch…
…Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, A.A. allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuern im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG vorzuwerfen, weil die gegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für 02/2010, 03/2010, 04/2010…
…TR-A, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft in 1090 Wien, Währingerstraße 2-4, wegen des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs.3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 3 Abs.3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a FinStrG über die Beschwerde des (durch die Rechtsanwaltspartnerschaft…
…bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung nach dieser Bestimmung schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, beispielsweise indem er entgegen dem § 119 BAO eine unrichtige Abgabenerklärung erstellt, mit…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SJ, Güterbeförderung, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Mag. Heidemarie Dawari, 4040 Linz, Leonfeldner Straße 300A, wegen des Finanzvergehens der…
…bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung nach dieser Bestimmung schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, beispielsweise indem er entgegen dem § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) eine unrichtige Abgabenerklärung erstellt…
…bzw. allenfalls vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung nach dieser Bestimmung schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, beispielsweise indem er entgegen dem § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) eine unrichtige Abgabenerklärung erstellt…
…Einwand zu erheben. Somit steht fest, dass der Beschuldigte im dargestellten Umfang Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen hat. Im gegenständlichen Fall kommt eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Frage…
…1994). Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung nach dieser Bestimmung schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, beispielsweise indem er entgegen dem § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) eine unrichtige Abgabenerklärung erstellt, mit dem Plan…
…1994). Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung nach dieser Bestimmung schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, beispielsweise indem er entgegen dem § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) eine unrichtige Abgabenerklärung erstellt, mit dem Plan…
…Adr., vertreten durch Kupferschmid Kuntner, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Frauengasse 7, wegen des Finanzvergehens des Beitrages zur Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß §§ 11, 35 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. September 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster…
…Dr. Alfred Klaming sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A., Slowenien, wegen des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) als Beteiligter gem. § 11 3…
…abzugeben hat. Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung nach dieser Bestimmung schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, beispielsweise indem er entgegen dem § 119 BAO eine unrichtige Abgabenerklärung erstellt, mit dem Plan…
…hier schon aus allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen abzuleitenden Tatverdacht wirksam zu entkräften. Anhaltspunkte dafür, dass der Bf. hinsichtlich der zum Tatzeitpunkt bereits steuerlich erfassten GesbR durch die Nichtabgabe der betreffenden Umsatzsteuervoranmeldung bzw. durch die Vorauszahlungsverkürzung das (versuchte) Finanzvergehen der Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 iVm. …
…Ergebnisse des durch die Einleitung erst in Gang gesetzten förmlichen Strafverfahrens vorwegzunehmen, weil diese Fragen erst im anschließenden Untersuchungsverfahren einer (endgültigen) Klärung zuzuführen sind. Gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG macht sich der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs. 1 zu erfüllen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GR, Geschäftsführer, geb. 19XX, whft. in RM, vertreten durch die PZP Steuerberatung GmbH, 4910 Ried, Am Burgfried 14, Nebenbeteiligte: PB GmbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AP, ehemals Lastfuhrwerksunternehmer, geb. am 19XX, whft. in E, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des…
…von € 6.000,00 (in Worten Euro sechstausend) verhängt. I.B. Hinsichtlich des Vorwurfes, der Beschuldigte habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli und August 2003 (hinsichtlich der R-KEG) und Juli 2003 (hinsichtlich der TR-KEG) Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit…