…zehn Jahren nach Entstehung des Abgabenanspruches. Damit sei für Abgabenansprüche aus den Jahren 1989 und 1990 die Bemessungsverjährungsfrist auf alle Fälle abgelaufen, weil bei der absoluten Verjährung Unterbrechungs- oder Hemmungstatbestände wirkungslos seien. Eine Bescheiderlassung im Rechtsmittelverfahren sei daher unzulässig, womit auch kein Abgabenanspruch entstehen könne…
…zehn Jahren nach Entstehung des Abgabenanspruches. Damit sei für Abgabenansprüche aus den Jahren 1989 und 1990 die Bemessungsverjährungsfrist auf alle Fälle abgelaufen, weil bei der absoluten Verjährung Unterbrechungs- oder Hemmungstatbestände wirkungslos seien. Eine Bescheiderlassung im Rechtsmittelverfahren sei daher unzulässig, womit auch kein Abgabenanspruch entstehen könne…
…Recht: Unstrittig ist, dass die Aussetzung der Einbringung einer Abgabe (§ 231 Abs. 1 BAO) im Unterschied zur Aussetzung der Einhebung einer Abgabe (§ 212a BAO) keinen Hemmungstatbestand im Sinn des § 238 Abs. 3 BAO darstellt, sodass im Berufungsfall keine Hemmung der Einhebungsverjährungsfrist gegeben ist (vgl. Ritz…
…3 lit. b BAO gehemmt, solange die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist. Dem Einwand des Bw., dass bereits Einhebungsverjährung eingetreten wäre, da der Hemmungstatbestand des § 238 Abs. 3 lit. b BAO nicht gegeben wäre, weil der Ablauf der Aussetzung der Einhebung nicht gleichzeitig mit der…
…entschieden, geht ebenfalls fehl, weil zwischen der strittigen Guthabensverwendung und dem in Berufung gezogenen Pfändungsbescheid kein wie immer gearteter rechtlicher Zusammenhang besteht. Auf den Streitfall ist auch kein Hemmungstatbestand im Sinn des § 230 BAO anwendbar, weil die vom Finanzamt vorgenommene Aufrechnung keine Einbringungsmaßnahme darstellt, der…
…von Zahlungserleichterungen gemäß § 230 Abs. 5 BAO lediglich die Wirkung einer Hemmung der Einbringung. Bereits vor dem Eintritt der Hemmung erworbene Pfandrechte und verfügte Drittverbote würden durch den Eintritt des Hemmungstatbestandes somit unberührt bleiben. III) § 212 a BAO Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die…
…nach § 209 Abs. 3 BAO) gibt. Im Falle von regelmäßigen Unterbrechungshandlungen oder Hemmungstatbeständen kann die Einhebungsverjährung immer weiter hinausgeschoben werden. Hinsichtlich des Vorbringens des Vorliegens eines Nachsichtsbescheides betreffend Umsatzsteuern 1994-1998 ist festzustellen, dass beide Parteien im Verfahren keinen solchen Bescheid vorlegen konnten. Die Bw…
…zu beurteilende finanzstrafrechtliche Verjährung muss nicht unbedingt die abgabenrechtliche Verjährung nach sich ziehen oder umgekehrt. Strafrechtliche und abgabenrechtliche Verjährung sind in Hinblick auf Dauer, Unterbrechungs- und Hemmungstatbestände etc. verschieden geregelt. Für eine entstandene Zollschuld hat die Behörde diese grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durch Mitteilung…
…der gegenständlichen Schmuckwaren eingetreten - muss nicht unbedingt die abgabenrechtliche Verjährung nach sich ziehen oder umgekehrt. Strafrechtliche und abgabenrechtliche Verjährung sind in Hinblick auf Dauer, Unterbrechungs- und Hemmungstatbestände etc. verschieden geregelt. Für eine entstandene Zollschuld hat die Behörde diese grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren durch Mitteilung …
…Bescheid vom 28. Jänner 1999 zurückgewiesen wurde, weil die Darstellung der Ermittlung des auszusetzenden Betrages fehlte. Allerdings bleiben vor Eintritt der Hemmung erworbene Pfandrechte durch den Eintritt eines (neuen) Hemmungstatbestandes unberührt. Für die Einstellung des Vollstreckungsverfahrens iSd § 12 AbgEO besteht daher keine gesetzliche Grundlage. § 16…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch die Steuerberatung Mondsee-Treuhand Widlroither GmbH, in 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Mag. Petra Kühberger und Komm.Rat Dipl.Ing. Heinz Michalitsch als weitere…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der als Organ des Unabhängigen Finanzsenates Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Michael Kopetz und Mag. Christian Inzko als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EÖ, ehemals Gaststättenwesen, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Joachim Rathbauer, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Weißenwolfstraße 1, über die Beschwerde des…