…3 KStG 1988 steuerwirksamen Teiles des Auflösungsbetrages der Haftrücklage im Betrag von S 7,424.507,00 (das ist die Hälfte des handelsrechtlichen Ertrages von S 14,849.013,49) nicht anerkannt. Zur Begründung wurde in Tz 10 der Niederschrift über die Schlussbesprechung wortwörtlich ausgeführt…
…Jänner 1994 das Erfordernis gemäß § 23 Abs. 6 übersteigende Haftrücklage auf eine gebundene Rücklage iSd § 130 übertragen worden. Die nachfolgende Auflösung könne daher aus den angeführten Gründen nur steuerneutral erfolgen. Dies entspreche auch der Absicht des Gesetzgebers und ist aus den Erläuternden Bemerkungen zur KWG…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
…rechnen mussten bzw. nicht mit Dividendenausschüttungen zu rechnen war, werde angemerkt, dass zum einen die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen (Haftrücklage, gesetzliche Rücklage) im erforderlichen Ausmaß gebildet waren und das verbleibende Ergebnis somit jeweils ausschüttungsfähig war und andererseits die konkreten Investoren aus schon dargelegten Gründen (Fremdfinanzierung, Aktionärsstruktur)…
…1985, BGBl. Nr. 557, und die steuerbegünstigte Haftrücklage der Banken nach § 10 KWG. Der Entwurf sieht einen festen Satz der Zuführung zur Risikorücklage vor, der sich nach den abgegrenzten Eigenbehaltsprämien des inländischen Geschäfts richtet. Unter inländischem Geschäft ist das im inländischen Bilanzbereich erfasste Geschäft, bei…
Ergänzend wird angemerkt, dass § 9 Abs. 5 EStG 1988 festlegt, dass der Teilwert von Verbindlichkeits- und Verlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit 80% anzusetzen sind, der maßgebliche Teilwert aber ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln ist. Aufgrund des Gesetzes wäre bei…
Unstrittig ist, dass von der Berufungswerberin die vertraglich vereinbarten Lieferungen gestoppt worden sind und der Vertrag mit der B. nicht erfüllt worden ist. Unstrittig ist, dass die Nichterfüllung des Vertrages sowie die Rückbehaltung eines Überzahlungsbetrages zu rechtlichen Divergenzen zwischen der Berufungswerberin und der B./G…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B., Adr.Bw., vertreten durch LBG WTHD u. BeratungsGmbH, 1030 Wien, Boerhaavegasse 6/3, gegen den gem. § 200 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 16. Dezember 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 22. November 2010 betreffend die Körperschaftsteuer für die Jahre 2008 und 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben…
Nach Ansicht des Finanzamtes ist überdies bei unter einer auflösenden Bedingung stehenden Verbindlichkeiten generell die Bildung einer Rückstellung und nicht der Ausweis einer Verbindlichkeit geboten, weil es sich bei Verbindlichkeiten, die auflösend bedingt sind, um eine ungewisse Verbindlichkeit iS des § 198 Abs 8 Z 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Steiermark, vertreten durch WirtschaftstreuhandgesmbH, vom 17. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 20. September 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch M & A Treuhand Wirtschprüfungs- u SteuerberatungsGmbH, 1010 Wien, Kärntner Straße 44, vom 12. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Oktober 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-BankinL, vertreten durch den X-VerbandOÖ., 4021 Linz vom 26. Juni 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. Mai 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Steuerberater, vom 8. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 18. April 2007 betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch ECL Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 24. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Oktober 2008 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2002 entschieden: Der angefochtene…