…beruht. d) Mit der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; im Folgenden: AGVO) wurden die Bestimmungen von…
…beruht. d) Mit der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; im Folgenden: AGVO) wurden die Bestimmungen von…
…Adria-Wien-Pipeline, gab es weder eine Energiesteuer-Richtlinie, Zl. 2003/96/EG, noch eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach Art. 17 EnStRL "können" Mitgliedstaaten für energieintensive Betriebe Steuerermäßigung vorsehen. Führt ein Mitgliedstaat Vergütungsregelungen ein, ist er nicht automatisch verpflichtet, diese Vergütungsregelungen auf sämtliche Betriebe anzuwenden…
…beruht. d) Mit der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; im Folgenden: AGVO) wurden die Bestimmungen von…
…Beihilfe, die auf der Grundlage der "Verordnung (EG) Nr 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)", in Folge kurz: AGVO, gewährt…
…Beihilfe, die auf der Grundlage der "Verordnung (EG) Nr 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)", in Folge kurz: AGVO, gewährt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW_GmbH, Anschrift_BW, vertreten durch die Dkfm. Zeitheim & Mag. Reichl Steuerberatungs GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Felix-Dahn-Straße 1A, vom 23. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Karina…
…um eine Beihilfe auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) kurz: AGVO)…
…um eine Beihilfe auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) kurz: AGVO)…
…um eine Beihilfe auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) kurz: AGVO)…
…um eine Beihilfe auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) kurz: AGVO)…
… 4 Abs. 7 EnAbgVergG: Unionsrechtlich handelt es sich bei der oben dargestellten Einschränkung auf Produktionsbetriebe um eine Beihilfe iSd Art. 107 AEUV (vorher Art. 87 und 88 EGV). Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EG Nr. 800/2008 vom 6. August 2008, im folgenden kurz AGVO) ermöglicht den…
… 4 Abs. 7 Energieabgabenvergütungsgesetz (kurz EAVG) geregelten Genehmigungsvorbehaltes nicht gegeben. Vom Bundesministerium für Finanzen sei das vereinfachte Verfahren nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewählt worden. Damit sei aber die notwendige formelle Genehmigung der Einschränkung der Vergütung auf Produktionsbetriebe durch die Europäische Kommission ausständig. Schon allein deshalb…
…vom 30.9.2011 (C-288/20 f.) handelt es sich bei der Einschränkung des § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz auf Produktionsbetriebe um eine Beihilfe, die auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Nr. 800/2008; kurz: AGVO) gewährt wird. Die Anwendung der AGVO ermöglicht einem Mitgliedstaat die sofortige…
…vom 30.9.2011 (C-288/20 f.) handelt es sich bei der Einschränkung des § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz auf Produktionsbetriebe um eine Beihilfe, die auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Nr. 800/2008; kurz: AGVO) gewährt wird. Die Anwendung der AGVO ermöglicht einem Mitgliedstaat die sofortige…
…BGBl. I Nr. 111/2010). In unionsrechtlicher Hinsicht stellt die Einschränkung des Vergütungsanspruchs eine Beihilfe iSd Art. 107 AEUV dar. Die Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung [EG] Nr. 800/2008; kurz: AGVO) ermöglicht einem Mitgliedstaat - unter bestimmten Voraussetzungen - die sofortige Gewährung einer Beihilfe, ohne dass…
… 2 EnAbgVergG idF BGBl. I Nr. 111/2010 auf Produktionsbetriebe eine Beihilfe iSd Art. 107 AEUV dar. Die Anwendung der der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008; kurz: AGVO) ermöglicht einem Mitgliedstaat die sofortige Gewährung einer Beihilfe, ohne dass eine vorherige Anmeldung bei der…
…dem sich die angebliche "Freistellungserklärung" der EU-Kommission finde. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenrückvergütung (im Folgenden "EARV") die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ("AGVO") erfüllen. Vereinfacht gesagt, habe die Republik Österreich behauptet…
…ersichtlich, dass die EU-Kommission die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe ab 2011 keineswegs genehmigt habe. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenvergütung ("EARV") die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ("AGVO"), Nr. 800/2008…
…finde, sei ersichtlich, dass die Kommission die Einschränkung der ENAV auf Produktionsbetriebe keineswegs genehmigt habe. Vielmehr habe sich die Republik Österreich gegenüber der Kommission auf den Standpunkt gestellt, dass die geplanten Änderungen der Energieabgabenvergütung "EARV" die Anwendungsvoraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ("AGVO"), Nr. 800/2008, erfüllen…