…Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Dies führe zu einer höheren Steuerbelastung von Rechtsanwaltsanwärtern im Vergleich zu sonstigen gesetzlich pensionsversicherten Beschäftigten mit identischem Bruttogehalt. b. Der Gleichheitssatz (Art 7 B-VG, Art 2 StGG) verbiete nicht nur unsachliche - durch tatsächliche Unterschiede nicht begründete - Differenzierungen, sondern gebiete auch…
…fristgerecht Berufung und machte als Berufungsgründe unrichtige rechtliche Beurteilung, Verletzung des Gleichheitssatzes sowie Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren geltend. Beantragt werden weiters "in eventu" die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie die Stellung eines "Antrages an den Verfassungsgerichtshof auf Einleitung eines Normenprüfungsverfahrens über das…
…fristgerecht Berufung und machte als Berufungsgründe unrichtige rechtliche Beurteilung, Verletzung des Gleichheitssatzes sowie Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren geltend. Beantragt werden weiters "in eventu" die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie die Stellung eines "Antrages an den Verfassungsgerichtshof auf Einleitung eines Normenprüfungsverfahrens über das…
…88 Abs. 3 EGV sei es der Behörde untersagt, diese Abgabe einzuheben. Die strittige Umlagenregelung verstoße überdies gegen das dem Gleichheitssatz innewohnende Sachlichkeitsgebot und sei daher auch verfassungswidrig. Diese Regelungen würden in unsachlicher Weise nicht nach der Unternehmensgröße differenzieren, sondern jene Unternehmen benachteiligen, die viele…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 7. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 27. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…zu einem Kostenfaktor werde. Die Frage der Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2006/112 sei nach wie vor offen. 2) Weiters werde die Beschwerdeführerin durch die Kammerumlage - dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz widersprechend - unverhältnismäßig belastet. 3) Schließlich handle es sich für die Beschwerdeführerin/Bw. um eine gemeinschaftsrechtswidrige Beilhilfe…
…beim Verwaltungsgerichtshof keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erwecken vermag, 3.) dass auch kein Anwendungsfall der Gemeinschaftsgrundrechte (Unionsgrundrechte), so auch des gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatzes, vorliegt und im Hinblick auf die Befreiung von Unternehmen mit (geringen) Umsätzen sowie die unterschiedliche Belastung von Unternehmen je nach der Höhe des Betriebsaufwandes…
…nämlich im Vergleich zu anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufungen wurde erwogen: Gemäß § 122 Abs…
…beim Verwaltungsgerichtshof keine verfassungsrechtlichen Bedenken zu erwecken vermag, 3.) dass auch kein Anwendungsfall der Gemeinschaftsgrundrechte (Unionsgrundrechte), so auch des gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatzes, vorliegt und im Hinblick auf die Befreiung von Unternehmen mit (geringen) Umsätzen sowie die unterschiedliche Belastung von Unternehmen je nach der Höhe des Betriebsaufwandes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., XY, vertreten durch Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, Renngasse 1/Freyung, vom 10. August 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 5. August 2010 betreffend Festsetzung der Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz…
…Die Nichtanerkennung der obgenannten Mehrkosten würde dem Gleichheitssatz gemäß Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes widersprechen. Als Beilage wurde der Ausbildungsvertrag über die Ausbildung zum Linienpiloten und eine Kursauflistung übermittelt. Das Finanzamt legte die Berufung zur Entscheidung an den UFS ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vor. Über…
…anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Verstoß des § 122 WKG gegen Art 168…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. , XY, vertreten durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, vom 17. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. November 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Festsetzung der Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., XY, vertreten durch Steuerberater, Wien, vom 18. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. Oktober 2009 betreffend Festsetzung der Kammerumlage gemäß § 122 Wirtschaftskammergesetz 1998 für die Jahre 2004 bis 2008…
…anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufungen wurde erwogen: Verstoß des § 122 WKG gegen Art 17…
…sechsten MWSt-Richtlinie (Art 168 der MWSt-Systemrichtlinie) vorliegen, weshalb der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer nicht verletzt wird. Verstoß gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 7 BVG bzw gemäß Gemeinschaftsrecht Zunächst ist allgemein festzustellen, dass die Anknüpfung an den Umsatz als solches Gegenstand einer Beschwerde…
…anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Verstoß des § 122 WKG gegen Art 17…
…anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Verstoß des § 122 WKG gegen Art 17…
…anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufungen wurde erwogen: Verstoß des § 122 WKG gegen Art 17…
…2008.) 8. Die Gesellschaft wird nämlich im Vergleich zu anderen Unternehmern verhältnismäßig stärker mit Kammerumlagen belastet, was zu einem Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitssatz führt." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5. August 2009 als unbegründet ab. Über Antrag der Bw…