…Jänner bis September 2008 umfassende Außenprüfung hielt der Prüfer u.a. Folgendes fest: "Andere Geldspielautomaten Allgemeines Am 19.6.2008 wurden gem. § 53 Glücksspielgesetz von der Polizeiinspektion X. zwei Geldspielautomaten mit der Bezeichnung "Comestro RM 5 Evolution" (ua. Roulette) und "Tristar" (Poker u. dgl.) beschlagnahmt…
…der Bw. betriebenen Spielgeräte kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden und erschiene gänzlich unverständlich. Abgesehen davon erscheint die von der Bw. angestrebte rechtliche Würdigung, die von ihr betriebenen Glücksspielgeräte nicht als Glücksspielautomaten zu qualifizieren, unverständlich, weil eine derartige Auslegung die Annahme unerlaubten Glücksspiels iSd § 52…
…1 Z 9 lit d UStG, wonach nur Umsätze von Spielbanken von der Umsatzsteuer befreit seien, denen eine Bewilligung gemäß § 21 des Glücksspielgesetzes erteilt worden sei, nach Art 13 Teil B Buchstabe f der 6. EG-RL rechtswidrig sei. Nach der Aussage des EuGH seien…
…C-453/02, "Linneweber", keine unmittelbare Auswirkung auf die derzeitige österreichische Rechtsauslegung habe und daher Glücksspielumsätze von Unternehmern, die nicht im Besitze einer Spielbankenkonzession gemäß § 21 Glücksspielgesetz seien, weiterhin der Umsatzsteuerpflicht unterliegen (vgl. Niederschriften vom 27. Juli und 25. Oktober 2005 über das Ergebnis der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der CSV, vertreten durch SKP, vom 17. Mai 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Voitsberg vom 13. Dezember 2001 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1993 bis 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
… ".... Die Auferlegung von technischen Maßnahmen zur Ermittlung des geographischen Standortes bedarf daher bei einer hohen Ungenauigkeit der Treffer und daraus folgenden Einbußen für den Sportwette- bzw. Glücksspielveranstalter einer entsprechenden sachlichen Rechtfertigung, an die hohe Maßstäbe anzulegen sind. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der Zweifel…
Im Übrigen wird in der Stellungnahme zur Berufung eingewendet, es liege eine gesetzliche Ausnahme nach § 4 GSpG vor, nachdem ohne Bankhalter gespielt werde. Gemeint ist damit die Ausnahme vom Glücksspielmonopol dann, wenn Glücksspiele nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden und dabei entweder kein Bankhalter…