…davon aus, dass der dauernde Standort des Fahrzeuges deshalb im Bundesgebiet liegt und sich daraus selbst dann eine Zulassungsverpflichtung in Österreich ergibt, wenn das Fahrzeug überwiegend im Ausland verwendet wird. Nach ständiger Rechtsprechung ist die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs 8 KFG 1967 widerlegbar. Die…
… 82 Abs. 9 KFG der Grenzpolizeiinspektion N vom 2. Februar 2011). Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 5. Jänner 2012 wurde der Bw. auf die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG hingewiesen. Daraufhin übermittelte er dem Finanzamt eine Kopie seines am 19. Juli 2002 ausgestellten…
…Berufungswerber versucht durch Behauptungen und Darstellungen die Nutzung im Ausland darzulegen. Behauptungen und Darstellungen stellen allerdings keine geeigneten Beweise dar. Bei Abwägung der Gesamtverhältnisse und Darstellungen ergibt sich, dass es dem Berufungswerber nicht gelungen ist, die gesetzliche Standortvermutung zu widerlegen. Linz, am 30. Juli 2009
…Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen wäre daher ein im Inland verwendetes Kraftfahrzeug je nachdem, ob die einbringende oder verwendende Person einen Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland hat und ob ein allfälliger Gegenbeweis zur gesetzlichen Standortvermutung in § 82 Abs…
…außerhalb der Wintermonate nicht ausschließlich in Deutschland genutzt worden ist. Im Übrigen hat die Bw. nicht einmal den Versuch unternommen die gesetzliche Standortvermutung durch einen geeigneten Gegenbeweis zu entkräften. Angesichts dieser Umstände ist als erwiesen anzunehmen, dass sich der dauernde Standort des gegenständlichen Fahrzeuges am…
…äußert sich aber dahingehend, dass eine durch den Bw. vorgenommene Fahrtenbuchführung nicht als Gegenbeweis für die gesetzliche Vermutung des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) ausreiche. Die Richtigkeit der vorliegenden Fahrtenbücher wurde von der Abgabenbehörde 1. Instanz nie in Zweifel gezogen. Die darin aufscheinenden Eintragungen bestätigen die Behauptungen…
…die inländische Standortvermutung zu widerlegen. Sollte sich das kontrollierte Fahrzeug nicht in Ihrem Eigentum befinden, hat dies auf die inländische Standortvermutung ebenfalls keine Auswirkung, da § 82 (8) KFG nicht auf den Eigentümer, sondern auf den Verwender Bezug nimmt. Wenn Sie diese gesetzliche Standortvermutung nicht durch…
…die inländische Standortvermutung zu widerlegen. Sollte sich das kontrollierte Fahrzeug nicht in Ihrem Eigentum befinden, hat dies auf die inländische Standortvermutung ebenfalls keine Auswirkung, da § 82 (8) KFG nicht auf den Eigentümer, sondern auf den Verwender Bezug nimmt. Wenn Sie diese gesetzliche Standortvermutung nicht durch…
…die inländische Standortvermutung zu widerlegen. Sollte sich das kontrollierte Fahrzeug nicht in Ihrem Eigentum befinden, hat dies auf die inländische Standortvermutung ebenfalls keine Auswirkung, da § 82 (8) KFG nicht auf den Eigentümer, sondern auf den Verwender Bezug nimmt. Wenn Sie diese gesetzliche Standortvermutung nicht durch…
…der Bw das berufungsgegenständliche Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen seit dem Erwerb im Oktober 2007 im Inland verwendet habe. Aus näher dargestellten Gründen sei vom Mittelpunkt der Lebensinteressen und Hauptwohnsitz in Österreich auszugehen. Es komme damit die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG zum Tragen…
…KFG 1967 zu beurteilen. Es ist bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung eines solchen Fahrzeuges ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG ist widerlegbar…
…auch für Privatfahrten ohne weitere Vorgaben eingeräumt hat, lässt den Schluss zu, dass der Bw der Verwender des Fahrzeuges war (VwGH 24.11.2011, 2009/16/0212). Damit tritt die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG ein, dass das Fahrzeug als solches mit dauerndem…
…auch für Privatfahrten ohne weitere Vorgaben eingeräumt hat, lässt den Schluss zu, dass der Bw der Verwender des Fahrzeuges war (VwGH 24.11.2011, 2009/16/0212). Damit tritt die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG ein, dass das Fahrzeug als solches mit dauerndem…
…verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG ist widerlegbar. Die…
…verfügen können und auch so darüber verfügt. Die Verwendung des Fahrzeuges sei ihm daher zuzurechnen. Dem Bw. sei es nicht gelungen, die in Österreich gelegene gesetzliche Standortvermutung durch einen Gegenbeweis zu widerlegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 1 Abs. 1 Z. 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG)…
…verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG ist widerlegbar. Die…
…Kennzeichen ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Im Beschwerdefall ist unstrittig, dass der Berufungswerber seinen Hauptwohnsitz in Österreich hatte und sich hier dauernd aufhielt. Die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 ist…
…hat bzw. hatte, dieses Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ins Inland einbrachte und das Fahrzeug von ihm auch in nicht unerheblichem Ausmaß im Inland verwendet wurde, tritt die gesetzliche Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG ein, dass das Fahrzeug als solches mit dauerndem Standort im Inland…
…den Referenten, dass als Folge der Nichtaufklärung der mit dem Fahrzeug erbrachten Kilometerleistung und der zumindest fallweise zugestandenen Privatnutzung für die zum Beispiel unentgeltlich erbachten familiären Unterstützungsleistungen die gesetzliche Standortvermutung des KFG 1967 für Österreich schlagend werde und somit der Bw beweisen müsse, dass das…
…ergibt, wenn das Fahrzeug dazwischen überwiegend für einen deutschen Betrieb im Ausland erfolgt. Bei einer arbeitstäglichen Rückkehr nach Österreich könne der Gegenbeweis eines dauernden Standortes im Ausland nicht gelingen. Diese starre Auslegung des Gesetzes wird von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht getragen. Die gesetzliche Standortvermutung des …