…Familienbeihilfe. Einkommensgrenze: Was nicht zum Einkommen zählt ist im § 5 Abs. 1 lit. b und c FLAG ausdrücklich angeführt. Bei der Polizeischule handelt es sich zweifelsfrei um kein Lehrverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Das bezogene Gehalt ist keine Lehrlingsentschädigung und daher in die Einkommensberechnung einzubeziehen. …
…nimmt, mit einer Abschlussprüfung endet und unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung des Polizeiberufes ist. Im Vordergrund steht die Ausbildung für den Beruf und nicht die Ausübung des Berufes. (Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 45) Der UFS hat bei dieser Ausgangslage keine Bedenken…
…im Oktober und November 2009 ebenso wie von Juni bis Dezember 2010 keine Einkünfte gehabt hätte. Dazwischen habe er den Präsenzdienst absolviert. L. sei Arbeit suchend gemeldet gewesen. Die Polizeischule hätte erst im Dezember 2010 begonnen. Laut Poststempel am Briefkuvert wurde die Berufung am 15…
…130/2003) besagt: "Durch die Zulassung zum Unterrichtspraktikum und dessen Ableistung wird kein Dienstverhältnis, sondern ein AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS begründet." Das Dienst- und Besoldungsrecht für das UP (Stand IX/2004) spricht auch nicht von einem Gehalt sondern von einem "Ausbildungsbeitrag" der auch nur 50 % des Vertragslehrentgeltes beträgt…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Das Gesetz enthält keine nähere Umschreibung des Begriffes "Berufsausbildung". Diesem Begriff sind sicher alle Arten…
…den Dienstpflichten des Arbeitnehmers gehört, sodass im Hinblick auf die durchgehende Dauer von mehr als einem Kalendermonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) vorliegen. Für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung kann kein Kilometergeld berücksichtigt werden, sondern steht dafür der Verkehrsabsetzbetrag…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Das Gesetz enthält keine nähere Umschreibung des Begriffes "Berufsausbildung". Unter diesem Begriff…
…gemäß § 17 BAG eine Lehrlingsentschädigung, zu deren Bezahlung der Lehrberechtigte verpflichtet ist. Liegt keine Regelung der Lehrlingsentschädigung durch kollektive Rechtsgestaltung vor, so richtet sich die Höhe der Lehrlingsentschädigung nach der Vereinbarung im Lehrvertrag. Bei Fehlen einer kollektiven Regelung gebührt jedenfalls die für gleiche, verwandte oder…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Das Gesetz enthält keine nähere Umschreibung des Begriffes "Berufsausbildung". Diesem Begriff sind sicher alle Arten…
…oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist…
…der Kinderabsetzbeträge miteinzubeziehen. Die Tatsache, dass die Abrechnung seitens ihres Arbeitgebers entsprechend eines normalen Angestelltendienstverhältnisses durchgeführt worden sei, komme dabei keine rechtliche Bedeutung zu. Vielmehr handle es sich zweifelsfrei bei dem ihr bezahlten Entgelt nicht um ein Gehalt, sondern um eine Lehrlingsentschädigung, welche richtigerweise gem. …
…Ausbildung nicht um eine berufsbegleitende Maßnahme handelt, geht weiters aus den ebenfalls beigelegten Bestätigungen des Qualifizierungsverbundes hervor, aus welchem ersichtlich ist, dass die Ausbildung ein Ausmaß von 38,5 Wochenstunden bzw. von 20 h Wochenstunden beträgt. Neben diesem Schulbesuch gehe ich keiner weiteren Tätigkeit nach…
…Berufsausbildung bereits kein Anspruchsgrund gegeben ist. Abschließend erlaubt sich der Unabhängige Finanzsenat darauf hinzuweisen, dass die in der Begründung des Erstbescheides vom Finanzamt getroffene Aussage, das vom Sohn betriebene Studium wäre erst im Oktober 2010 abgebrochen worden, beim vorliegenden Sachverhalt, nämlich der Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung…
…für diesen Zeitraum den Bestimmungen des Unterrichtspraktikumsgesetzes (BGBl Nr. 145/1988). Das Unterrichtspraktikum ist kein Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Es beginnt mit dem Einführungskurs am Pädagogischen Institut und endet mit Ablauf eines Jahres nach Kursbeginn. Unabhängig davon erfolgt die Anweisung des monatlichen Ausbildungsbeitrages für den…
…Arbeitnehmern zukommender Vorteil keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Dies bedeutet aber auch, dass die Aus- oder Fortbildung im Betrieb des Arbeitgebers erfolgen muss. Übernimmt ein anderer Arbeitgeber die angefallenen Kosten einer Aus - oder Fortbildung dann stellen die übernommenen Aufwendungen einen geldwerten Vorteil dar, welcher steuerpflichtig ist. …