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UFSW FSRV/0097-W/06Zurückweisung einer Beschwerde nach Fristerstreckungsantrag in Finanzonline
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.10.2006

…31. Mai 2006, eine Antwort auf den im Finanzonlineverfahren gestellten Antrag mitgeteilt wurde, sodass noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist darauf reagiert werden hätte können, andererseits bei einem Wirtschaftstreuhänder davon auszugehen ist, dass er die entsprechenden Verfahrensvorschriften kennt und er für den Fall, dass ein Rechtsmittel…

UFSW RV/3299-W/12Verspätet eingebrachter Fristerstreckungsantrag im Finanz-Online-Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.02.2013

…weshalb eine weitere Fristerstreckung nicht mehr möglich war und die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Wenn der rechtsfreundliche Vertreter des Bw. einwendet, er habe im FON eine Rückmeldung erhalten, der Fristerstreckungsantrag sei rechtzeitig eingebracht worden, ist dem entgegenzuhalten, dass in der Verständigung lediglich bestätigt wird…

UFSG RV/0661-G/09Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtversendung eines irrtümlich bloß abgespeicherten Antrages in FinanzOnline als minderer Grad des Versehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

…Zurückweisung der Berufung. Im vorliegenden Falle wurde Frau JK mit der Bearbeitung beauftragt und handelt es sich bei Frau-K um eine langjährige erfahrene Mitarbeiterin der Kanzlei, die eine handelsakademische Ausbildung abgeschlossen hat und äußerst zuverlässig ist. Eine Fehleingabe im Finanzonline System oder ein Fristversäumnis…

UFSW RV/2577-W/12Verspätete Mängelbehebung im Finanz-Online-Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.09.2012

…in geeigneter Weise zu bestätigen; insbesondere sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen. Die Einbringung eines Fristerstreckungsantrages betreffend die für die Mängelbehebung festgesetzte Frist stand der steuerlichen Vertretung in Finanz-Online zur Verfügung und war daher zulässig. Er gilt aber entsprechend…

UFSW RV/3591-W/08Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristenberechnung, Verbindung der eingebrachten Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2009Teil 1/2

…ein Fristerstreckungsantrag bis zum 31. August 2007 der Gesellschafterin aktenkundig ist und letztlich eine ausführliche Berufungsbegründung alleine der Gesellschafterin am 3. September 2007 am Finanzamt einlangte, sind solche rechtlichen, fristgerecht gesetzten Schritte von der Bw. nicht aktenkundig. Letztlich ergingen am 19. Februar 2008 im Verfahren…

UFSK FSRV/0010-K/10Unterwäsche-Händler auf Franchise-Basis in Finanznöten, keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.05.2011

…November 2009 bis zum 29. Jänner 2010 tatsächlich vorsätzlich seine Pflicht zur Einreichung der Steuererklärungen für die K-OG betreffend das Veranlagungsjahr 2008 verletzt hat. Der Beschuldigte rechtfertigte im erstinstanzlichen Verfahren die Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten damit, dass er mangels vorhandener Geldmittel nicht in der Lage…

UFSW RV/3109-W/08Versäumung der Berufungsfrist, Postbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009Teil 1/2

…ein Fristerstreckungsantrag bis zum 31. August 2007 der Gesellschafterin aktenkundig ist und letztlich eine ausführliche Berufungsbegründung alleine der Gesellschafterin am 3. September 2007 am Finanzamt einlangte, sind solche rechtlichen, fristgerecht gesetzten Schritte von der Bw. nicht aktenkundig. Letztlich ergingen am 19. Februar 2008 im Verfahren…

UFSW RV/0501-W/09Teilweise Ablehnung eines selbständigen Buchhalters als Bevollmächtigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…bezieht - umfasst ist. Der Unabhängige Finanzsenat ist nicht zuständig, anstelle des Finanzamtes erstmals den Bw. als Vertreter der TH. abzulehnen. Wenngleich im Verfahren vom Finanzamt nicht angesprochen, ist festzuhalten, dass eine allfällige Zustellungsbevollmächtigung nicht vom Regelungsumfang des § 84 erfasst ist (siehe oben bei Ritz und…

UFSL RV/0637-L/12Gegenstandsloserklärung bei Nichtbehebung von Berufungsmängeln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2013

…Im Folgenden folgt die wortgetreue Wiedergabe der sehr umfassenden und ausführlichen Begründung dieses Bescheides: " I) bisherige Verfahrensschritte betreffend Einkommensteuer 2007 (und 2006 sowie 2010) sowie Anspruchszinsen: 1) 18.04.2010 (Anmerkung Referent: richtig 18.2.2010) Ersuchen um Ergänzung für die Jahre 2007 - 2009 (mit…

UFSG RV/0885-G/11Keine Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung, wenn Antragsteller als Einschreiter eindeutig identifizierbar ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…das Finanzamt mit dem im gegenständlichen Verfahren angefochtenen Bescheid vom 13. Oktober 2011 den oa. im FinanzOnline - Verfahren eingebrachten Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist vom 29. Mai 2011 wegen mangelnder Antragslegitimation zurück. Das Finanzamt führte aus, dass nach § 1 Abs. 4 der FinanzOnline - Verordnung ein…

UFSW RV/2734-W/12Rechtzeitigkeit einer Fristverlängerung mit Telefax eingebracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…ist festzuhalten, dass die vom Bw. vorgelegten Ausdrucke einen tauglichen Nachweis dafür darstellen, dass die Fristverlängerungsansuchen vom 23.5.2012 im FinanzOnline-Verfahren rechtzeitig eingebracht wurden. Dass unbeachtliche Anbringen vorliegen wurde nicht kenntlich gemacht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden Wien, am 24. Jänner 2013

UFSG RV/0512-G/08Einreichung eines Antrages auf Verlängerung der Berufungsfrist bei einem örtlich unzuständigen Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Berufung kann jedoch auch bei der zur Entscheidung über die Berufung zuständigen Abgabenbehörde zweiter Instanz oder im Fall einer Änderung der Zuständigkeit bei der neu zuständigen Abgabenbehörde eingebracht werden. Die für die Einbringung von Berufungen geltenden Vorschriften (somit die §…

UFSL FSRV/0108-L/02Zahlungsaufschub für Wertersatz, Säumniszuschlag und Säumniszinsen bei vorübergehender Erwerbsminderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.06.2003

…richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Bf vom 12. 11. 2002, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es werde der Bescheidbegründung der bisherige Verfahrensverlauf, insbesondere der Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 28.2.2002, entgegengehalten, mit dem dem Bf eine Zahlungserleichterung in der…

UFSG RV/0058-G/10Einbringung eines Vorlageantrages über FinanzOnline
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

…Teilnehmer im FinanzOnline zur Verfügung stehen. Die Einbringung von Vorlageanträgen ist in der zitierten Verordnung nicht vorgesehen. Da die Einbringung der Eingabe vom 5. Jänner 2010 somit mangels entsprechender Rechtsgrundlage, wonach e-Mails außerhalb der zitierten Verordnungen als Eingaben zugelassen werden, auf unzulässige Weise im…

UFSL FSRV/0029-L/10Unter Hinweis auf diverse Verfahrens- und Zustellmängel im Verfahren vor dem Spruchsenat wird ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.05.2010

…dem FinStrG", gab die F GmbH & Co KEG (= damaliger bevollmächtigter steuerlicher Vertreter des Bf. im Abgabenverfahren, wobei in der Vollmachtsbekanntgabe bzw. -vorlage zur StNr. 255/8210 am 3. März 1999 hinsichtlich des Vollmachtsumfanges auf die Bekanntgabe über FinanzOnline verwiesen wurde; vgl. Veranlagungsakt zur StNr…

UFSI RV/0275-I/08Nachweis der rechtzeitigen Einbringung einer Berufung über FinanzOnline
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…geklärten Umständen nicht an das zur Bearbeitung zuständige Team weitergeleitet wurde. Der von der Bw. vorgelegte Ausdruck "Eingebrachte Anbringen-Inhalt" war somit ein tauglicher Nachweis dafür, dass sie die Berufung im FinanzOnline-Verfahren rechtzeitig eingebracht hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 11…

UFSW RV/1054-W/04Beantragte Frist für Zahlungsaufschub ist bereits abgelaufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2004

…Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Erst bei Vorliegen all dieser Voraussetzungen steht es im Ermessen der Abgabenbehörde, die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur…

UFSW RV/3912-W/08Säumniszuschlag, finanzielle Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…pünktlich getilgt werden. Dies sei nach dem Verständnis des Bw. ein Widerspruch, um dessen Aufklärung er ersuche. Zudem ersuche der Bw. um Zustellung der Bescheide über Finanzonline. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 1 BAO gilt, sofern eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs…

UFSW FSRV/0034-W/12Ablauf der beantragten Frist auf Strafaufschub
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.05.2012

…die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2011, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Beschwerdeführer (Bf) sei seit längerer Zeit arbeitslos gemeldet gewesen und habe nunmehr zum 9. Jänner 2012 endlich eine Arbeitsstelle gefunden. Es liege daher für das Jahr 2012…

UFSF RV/0295-F/08Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

…eine Gefährdung darstellende Umstände sind im Allgemeinen anzunehmen bei einer Überschuldung des Abgabepflichtigen, bei schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen, voraussehbar geringem künftigem Einkommen, Vermögenslosigkeit oder Vorbelastungen (siehe dazu Stoll, a.a.O. S. 2249 f). Das Vorbringen der Bw. im bisherigen Verfahren beschränkt sich auf den…