…wie dies auch im Verlagswesen gebräuchlich ist. Dies gilt besonders, wenn es sich - wie im gegenständlichen Fall - um komplexe Schriftsätze handelt. Der Fremdvergleich ist aber nicht nur bei der Begründung, sondern auch bei der Abwicklung von Leistungsbeziehungen anzuwenden. Insbesondere hat die Abwicklung der Zahlungen in…
…planmäßiger Unternehmensentwicklung mit einer Tilgung des Gesellschafterdarlehens inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen bis spätestens Ende 2013 zu rechnen sei. Das Darlehen habe daher eine Laufzeit von maximal 8,5 Jahren. Für den Fremdvergleich könne auf nachrangige Anleihen, die am Kapitalmarkt platziert würden, verwiesen werden…
es sich bei der im gegenständlichen Fall erfassten Adresse - Angabe eines Platzes ohne Nennung einer Hausnummer - um keine ausreichend spezifizierte Adresse handelt, an welche eine Lieferung hätte vorgenommen werden können. Im Schreiben der Bw. vom 29. August 2007 wird vorgebracht, aus dem EDV-Sachverständigengutachten gehe…
… 29 Abs. 3 MRG unabhängig von der Antwort auf die Frage, welches Bestandverhältnis auch immer in abgabenrechtlicher Hinsicht einem Fremdvergleich standhält, sondern hatte welcher der Bestandnehmer auch immer - vorbehaltlich seiner Wiederherstellungspflicht zum Ende des Bestandverhältnisses (§ 1109 ABGB) - einen Anspruch auf (auch bauliche) Veränderungen am Bestandobjekt…
…nicht periodengerecht gebucht und die Höhe der berechneten Konzernumlagen nicht nachvollziehbar gewesen sei. Die I/C-Umsätze seien ohne Gewinnaufschlag zu Einstandspreisen zuzüglich 1,5% bis 1,8% Spesen weiterfakturiert worden. Diese Vorgangsweise entspreche nicht dem Fremdvergleich. Zu den Verrechnungspreisen sei von Seiten der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch ECA Schmidt und Hertwich Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 5280 Braunau, Stadtplatz 43, gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vom 17. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer (in der Folge…